Verfahren eingestellt

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Das Amtsgericht Rheine hat das Verfahren gegen eine Grundschullehrerin aus Borghorst eingestellt. Eltern einer dritten Klasse der Heinrich Neuy-Schule hatten der Lehrerin für Kunst, Musik und Sport vorgeworfen, sie habe Kinder misshandelt. Die Frau war wegen Körperverletzung im Amt angeklagt. Es ging um den Vorwurf, sie habe Kindern im Unterricht an den Haaren gezogen, sie gekniffen und eins am Nacken gepackt und zur Tafel gezwungen. Und sie habe den Kindern verboten, darüber zu sprechen.

Gericht hat sich viel Zeit genommen

Die Richter haben seit letztem Montag mehrfach ausführlich Eltern und Kinder befragt, auch heute nochmal. Zum Schutz der Kinder war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, solange sie im Zeugenstand saßen. Insgesamt standen knapp 20 Fälle in der Anklage. Die stellvertretende Klassenpflegschaftsvorsitzende schilderte den Fall heute nochmal aus Sicht der Eltern.

Zeitungsartikel brachte alles ins Rollen

Nach ersten Gesprächen unter Eltern habe ein Zeitungsartikel viele Reaktionen erzeugt, auch von Ehemaligen, die die Lehrerin von früher kannten. Vorfälle habe es auch schon in der ersten und zweiten Klasse gegeben. Die damalige kommissarische Schulleitung sei nicht gesprächsbereit gewesen. Zu einem Gespräch zwischen Eltern, Lehrerin und Schulleitung sei es nicht gekommen. Einen Schulpsychologen einzuschalten, habe die Schule abgelehnt. Es habe sogar Hausverbote für Eltern gegeben. Darauf habe man sich unter anderem Hilfe bei der Landeselternschaft geholt. Die Lehrerin sei schließlich einfach weg gewesen und erst als klar war, dass sie wohl nicht zurück kommen würde, hätten viele Kinder angefangen zu erzählen. Eine Hysterie unter den Eltern habe es nicht gegeben und man habe auch nichts hochgeschaukelt.

Polizistin im Zeugenstand

Eine Polizistin, die in der Sache ermittelt hat, hatte unter anderem Eltern und Kinder zuhause besucht und die Gespräche aufgenommen. Sie sagte, es habe unterschiedliche Aussagen gegeben, was die Lehrerin gemacht habe. Auf die Frage des Verteidigers, ob Elten auch mal nachgeholfen hätten, bei dem, was ihre Kinder sagten, sagte die Ermittlerin: "Das gab's bestimmt mal." Sehr spät habe sie dann noch Protokolle von Eltern-Gesprächen bekommen.

Beweise reichen dem Gericht nicht

Auch der Richter hatte den Eindruck, einigen Kindern sei vorher gesagt worden, was sie sagen sollten. Der Staatsanwalt ging davon aus, dass Aussagen im Vorfeld "angepasst" wurden. Der Verteidiger sprach von einem ausgeprägten "Verfolgungseifer" der Eltern. Gericht, Anklage und Verteidigung waren sich am Ende einig: Der harte Erziehungstil der Frau sei nicht mehr zeitgemäß. Darüber habe das Gericht jedoch nicht zu urteilen, sondern über Straftaten - und die seien nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Dafür seien die Aussagen nicht überzeugend genug gewesen. Die Schulorganisation habe alles erschwert, sagte der Anwalt der Eltern. Er sprach auch nochmal an, dass einige Kinder in psychologischer Behandlung seien.

Eltern von Urteil überrascht

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Dass es so kommt, hatten die anwesenden Eltern nicht erwartet. Sie sind auch nicht einverstanden. Eine Mutter verließ wutentbrannt den Zuschauerraum im Gerichtssaal und schlug die Tür zu.

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