FAQ / Gewinnspiele

Aktuelle Verkehrsmeldungen von Hörern für Hörer!

Stärkt unseren Service - und meldet uns aktuelle Verkehrshinweise über unsere kostenlose Verkehrshotline:0 800 56 52 572

oder per WhatsApp: 05971 920 90 - gerne auch als Sprachnachricht!

Verkehrsinfos von Hörern für Hörer - schnell - direkt - und immer aktuell! Meldet uns alles, was euch unterwegs in der RADIO RST-Region auffällt: Nebel, Glatteis, Staus und stockenden Verkehr, Radarkontrollen, Baustellen, Verspätungen bei Bahn und Bus, verlegte Haltestellen... Dafür haben wir den kostenlosen Service eingerichtet. Ihr sagt uns, wo geblitzt wird oder wo sich gerade der Verkehr staut - und wir geben eure Info so schnell wie möglich an alle anderen Hörer weiter. Vielen Dank für eure Mithilfe!

RADIO RST: 100% der beste Verkehrsservice - damit Ihr sicher ankommt!

Bürgerfunk

Das Landesmediengesetz schreibt vor, dass die NRW-Lokalradios täglich eine Stunde ihrer Sendezeit für den Bürgerfunk zur Verfügung stellen müssen. Bürgerfunker sind Gruppen von radiointeressierten Bürgerinnen und Bürgern, die es sich zum Ziel gesetzt haben, eigene Radiosendungen zu produzieren. Auch interessierten Schülerinnen und Schülern steht die Möglichkeit offen, Radioprojekte zu realisieren.

Radiowerkstätten helfen bei der Produktion, d. h. Bürgerfunk-Sendungen werden in externen Studios von den Bürgerfunkern selbst gestaltet und verantwortet. RADIO RST platziert den Bürgerfunk werktags zwischen 20 und 21 Uhr und sonntags zwischen 19 und 21 Uhr. Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist die "Servicestelle Bürgerfunk" bei der Evangelischen Jugendbildungsstätte in Tecklenburg, Sonnenwinkel 1, 49545 Tecklenburg, Telefon 05482/68-152, E-Mail: cresnar@jubi-te.de

 

http://servicestelle-buergerfunk.de

Wir über uns

Hintergrund

RADIO RST ist das werbefinanzierte Lokalradio für den Kreis Steinfurt. Das Landesmediengesetz (LMG NRW) sieht vor, dass Programm und Werbung voneinander zu trennen sind. Daher werden die beiden Bereiche separat verantwortet.

Inhalt

Zuständig für das Programm ist die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Steinfurt e.V. (eingetragener Verein seit 1987, abgekürzt VG), die aus 20 Vertretern gesellschaftlich-relevanter Gruppen des Sendegebiets besteht. Die VG ist Inhaber der Sendelizenz und Arbeitgeber der Redaktion. Ehrenamtlicher Vorsitzender ist Leo Cresnar aus Ibbenbüren, seine Stellvertreter sind Christina Matthoff und Christine Fernkorn.

Geld

Für den wirtschaftlichen und technischen Betrieb des Senders ist eine Betriebsgesellschaft (BG) verantwortlich (GmbH & Co. KG), deren Anteile zu 75 Prozent von den örtlichen Lokalzeitungsverlagen und zu 25 Prozent von der Kommune gehalten werden. So sieht es das Landesmediengesetz für alle NRW- Lokalradios vor. An der BG von RADIO RST sind die Tageszeitungsverlage im Verbreitungsgebiet von RADIO RST beteiligt, außerdem der Kreis Steinfurt und die Stadtwerke Rheine. BG- Geschäftsführer ist Dr. Peter Härtl. Er ist gleichzeitig Geschäftsführer der "Münsterländische Medien Service GmbH & Co. KG" (abgekürzt MMS), die auch die Nachbarsender ANTENNE MÜNSTER, RADIO KIEPENKERL im Kreis Coesfeld und RADIO WMW im Kreis Borken betreut.

Start

RADIO RST ist am Samstag, den 21. September 1991, als 29tes von mittlerweile 45 Lokalradios in Nordrhein- Westfalen auf Sendung gegangen. Redaktion, Studios und Werbeabteilung von RADIO RST sind seit dem Sendestart in der Poststraße 3 in Rheine beheimatet.

Markt

Der Kreis Steinfurt ist ein besonders „enger" Radiomarkt, weil hier neben den sechs WDR-Programmen auch öffentlich-rechtliche und private Sender aus Niedersachsen einstrahlen (4 Programme des NDR, radio ffn, Hit- Radio Antenne). Auch andere Lokalsender aus den umliegenden Gebieten sind im Kreis Steinfurt zu empfangen. Ein wertvolles Alleinstellungsmerkmal von RADIO RST ist unsere lokale Kompetenz. Daher stellen wir lokale Inhalte, also Nachrichten, Berichte und Reportagen aus dem Kreis Steinfurt und über den Kreis Steinfurt, in den Mittelpunkt unserer Berichterstattung.

Zielgruppe

Zielgruppe des Programms von RADIO RST sind die 19- bis 49- jährigen Hörer im Kreis Steinfurt, darin die 25- bis 35-jährigen als Kernzielgruppe. Aus dem Studio in Rheine werden täglich acht Stunden Lokalprogrammgesendet. In der restlichen Zeit wird das Rahmenprogramm von Radio NRW (Oberhausen) übernommen, allerdings mit der Möglichkeit, jederzeit lokal auf Sendung gehen zu können.  

Musik

Das Musikformat (AC = Adult Contemporary = zeitgemäße Musik für moderne Erwachsene) orientiert sich an unserem Zielpublikum, wobei sich RADIO RST nicht als Hitradio versteht - wir spielen zwar die beste Musik, machen aber keine unbekannten Titel zu Hits. Das Wort- Musik-Verhältnis liegt grundsätzlich bei 35:65, einzelne Berichte sind in der Regel nicht länger als 2:30 Minuten.

Team

Zur Lokalredaktion gehören die Chefredakteurin Kathleen Berger, die Redakteure Sören Harting, Anna-Lotta Liss, Patrick Melz, Michael Pegel, Steve Ridder, Jan Niestegge, Till Neuhaus sowie der Volontär Simon Richter, die Redaktionsassistentin Anja Thiemann sowie etwa zehn freie Mitarbeitende.

Quote

RADIO RST ist seit Jahren mit großem Abstand der beliebteste und meistgehörte Radiosender im Kreis Steinfurt sowie der unangefochtene Marktführer aller Programme, die im Kreis Steinfurt empfangen werden können. Die Einschaltquote für Hörfunkprogramme wird regelmäßig von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ermittelt. Pro Welle werden in NRW etwa 28.000 Befragungen durchgeführt, davon mehr als 600 im Kreis Steinfurt. Die aktuellen Ergebnisse weisen für RADIO RST eine Tagesreichweite rund 34,0 Prozent (Erwachsene, 14-49 Jahre) aus - demnach hört mehr ein Drittel aller Menschen im Kreis Steinfurt an einem durchschnittlichen Werktag das Programm von RADIO RST.

Rechtlicher Hinweis Gewinnspiel

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Programm von RADIO RST

1. Gewinnspielanbieter

Anbieterin des Gewinnspiels ist RADIO RST(www.radiorst.de). In den Rahmenprogrammstunden (entsprechende Zeiten können im Hörerservice unter 0180 50 80 580 erfragt werden) ist Anbieter der dort stattfindenden Gewinnspiele der Mantelprogrammveranstalter radio NRW GmbH, Oberhausen (www.radionrw.de). Beide werden im Folgenden jeweils als "Gewinnspielanbieter" bezeichnet.

2. Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, die im Hörfunkprogramm von RADIO RST veranstaltet werden. Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind auf der jeweiligen Aktions-Microsite einsehbar. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel im Hörfunkprogramm von RADIO RST erkennt der Teilnehmer* ausdrücklich und verbindlich die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an:

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft und der Betriebsgesellschaft von RADIO RST, Mitarbeiter von radio NRW, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

4. Ablauf des Gewinnspiels/Auswahlmechanik/Gewinn

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer im Hörfunkprogramm von RADIO RST, ggf. auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziffer 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. -aufgaben.Der Moderator wählt je nach Spieldramaturgie einen oder mehrere Bewerber (abhängig von der Spielvariante, z.B. Zufallsprinzip) aus, die daraufhin an dem Gewinnspiel teilnehmen. Die Anforderungen bzw. der Spielmechanismus werden im Vorfeld durch den jeweiligen Moderator on Air kommuniziert. Der Gewinnspielaufruf ist beendet, sobald ein Mitspieler On-Air zu hören ist, oder im Vorfeld anders lautende Informationen kommuniziert wurden. Sind die für das jeweilige Spiel geforderten Anforderungen/Aufgaben (abhängig von Spielvariante, z.B. anhand der Lösung einer Rätselfrage oder das einfache Durchkommen ins Studio) vom Anrufer erfüllt worden, bestätigt der Moderator den Gewinn. Bei mehr als einem Teilnehmer kürt der Moderator auf Basis der vorher bekannt gegebenen Spielregeln den Gewinner. Ist die genannte Lösung falsch, gilt der Hinweis des Moderators. Der Moderator bestimmt den Zeitpunkt der Auswahl eines Anrufers im Rahmen der jeweiligen Spieldramaturgie selbst. Er hat dabei die festgelegte und nicht veränderbare Abfolge der Musiktitel und Wortbeiträge im Programm zu beachten. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Abfolge von Wortbeiträgen und Musiktiteln des Programms innerhalb der Sendestunde, in der das Gewinnspiel gestartet wird. Hinweis: RADIO RST behält sich vor, eine Spielrunde kurz vor der Ausstrahlung zeitnah aufzuzeichnen.

5. Teilnahme über Telefon/Kosten

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über die im Programm genannte(n) Telefonnummer(n) möglich. Ein Anruf auf der lokalen Studiohotline mit der Vorwahl 05971 aus dem Festnetz der Deutschen Telekom ist zum City- bzw. Ferntarif möglich. Im Übrigen richtet sich die Tarifierung nach dem vom Teilnehmer genutzten Verbindungsweg (Netz/ Provider). Bei 0180 5 Tarifierung kostet der Anruf 14cent/min (mobil kann stark variieren). Verbindungskosten kommen erst ab dem Zeitpunkt zustande, nachdem der Anruf des Teilnehmers entgegengenommen (ggf. durch einen Anrufbeantworter) wurde. Hört der Teilnehmer ein Besetztzeichen oder einen Rufton, entstehen keine Kosten. Bitte kontrollieren Sie Ihr Telefonverhalten, um unvorhergesehenen Kosten vorzubeugen.

6. Gewinn

Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet der Gewinnspielanbieter nur in deren Namen an. Der Gewinnspielanbieter ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel. Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich auf www.radiorst.de oder mündlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen, insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen, zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der Gewinnspielanbieter kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Hörfunkprogramm von RADIO RST (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

8. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Stellt der Gewinnspielanbieter nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 7 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 3 war, kann der Gewinnspielanbieter diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

9. Veröffentlichung von Namen; Promotion

RADIO RST darf den vollständigen Namen des Gewinners öffentlich im Programm oder auf den Internetseiten von RADIO RST bekannt geben, wenn dieser ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat. Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.

10. Abbruch Gewinnspiel

Der Gewinnspielanbieter behält sich vor, dass Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Gewinnspielanbieter zu.

11. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Haftungsausschluss

Der Gewinnspielanbieter haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

13. Verhältnis mündliche Angaben/schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.radiorst.de.

14. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke. Stand: Januar 2013

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.