OVG Münster verhandelt über Castor-Transporte nach Ahaus

Der Streit um einen geplanten Castor-Transport von Jülich nach Ahaus beschäftigt das Oberverwaltungsgericht Münster. Gegen den Atommüll aus dem Versuchsreaktor Jülich klagen die Stadt Ahaus und ein Bürger. 

© Thomas Keßler, OVG NRW

In Münster verhandelt das Oberverwaltungsgericht über geplante Castor-Transporte nach Ahaus. Gegen den Atommüll aus dem Versuchsreaktor Jülich klagen die Stadt Ahaus und ein Bürger. In Jülich bei Aachen lagern noch 152 Castoren.

Die Stadt Ahaus und ein Bürger klagen gegen eine Änderungsgenehmigung für das Aufbewahren der radioaktiven Stoffe aus Jülich im Zwischenlager in Ahaus aus dem Jahr 2016. In Jülich sind die Castoren nur geduldet, eine Genehmigung für die Lagerung im Rheinland ist abgelaufen. Eine Transportgenehmigung durch NRW gibt es bisher nicht. 

Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Rechtsgrundlage ist das Atomgesetz. Die Kläger machen geltend, dass die Änderungsgenehmigung rechtswidrig ist, weil bei der Prüfung bestimmte Fragen nicht geklärt wurden. Dabei geht es zum Beispiel um Anschläge oder den Absturz von Flugzeugen auf das Zwischenlager und die Frage, was mit dem Atommüll nach Ende der Genehmigung im Jahr 2036 passiert. 

Der 21. Senat will voraussichtlich nach Ende der mündlichen Verhandlung ein Urteil verkünden. Wenn ein Tag nicht ausreicht, hat das OVG noch den Mittwoch für die Verhandlung reserviert.

Das Zwischenlager in Ahaus hat eine Genehmigung für die Lagerung von Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren sowie für bestrahlte Kugel-Brennelemente aus einem ehemaligen Reaktor in Hamm-Uentrop bis Ende des Jahres 2036. Um diese Genehmigung geht es in der mündlichen Verhandlung nicht. Dazu hat das OVG bereits 1996 und 2004 Urteile gesprochen.


Anti-Atom-Kraft-Initiativen aus Ahaus und Münster haben eine Mahnwache vor dem Gericht in Münster angekündigt. 

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