15 Jahre krank geschrieben: Lehrerin muss zum Amtsarzt
Veröffentlicht: Freitag, 22.08.2025 16:42
Auch nach über 15 Jahren ununterbrochener Krankschreibung kann der Staat als Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung verlangen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und damit die Haltung des Landes bestätigt. Im konkreten Fall geht es um eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit 2009 nicht mehr im Dienst war.

Das Land NRW hatte im April 2025 eine Untersuchung angeordnet, um die Dienstfähigkeit der Beamtin zu klären. Dagegen wehrte sich die Frau vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf: Nach einer so langen Krankheitsphase sei die plötzliche Aufforderung unverständlich. Zudem kritisierte sie den Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche psychische Begutachtung.
Die Verwaltungsrichter folgten dieser Argumentation nicht. Auch das OVG betonte in seinem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. August 2025, dass zwar die jahrelange Untätigkeit des Landes verwundere, dies aber an der Zulässigkeit der Untersuchung nichts ändere. Es liege in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den gesundheitlichen Zustand von Beamten prüfen zu lassen – sowohl im Interesse der Betroffenen selbst als auch zum Schutz der Allgemeinheit.
Das Gericht verwies darauf, dass mit einer Untersuchung geklärt werde, ob die Lehrerin wieder dienstfähig ist oder endgültig als dienstunfähig gilt. Damit solle verhindert werden, dass Bezüge dauerhaft ohne Gegenleistung gezahlt werden.
Die Pädagogin war seit 2009 wiederholt krankgeschrieben – nach Angaben der ersten Atteste aufgrund psychischer Probleme. Das Land griff über viele Jahre nicht ein, ordnete jedoch 2025 erstmals eine amtsärztliche Begutachtung an. Die Entscheidung des OVG ist nicht mehr anfechtbar.
Das Urteil unterstreicht die weitreichenden Rechte und Pflichten des Dienstherrn im Beamtenverhältnis. Auch nach langer Zeit kann er auf einer Untersuchung bestehen, wenn über den Gesundheitszustand eines Beamten Unklarheit herrscht. Zugleich zeigt der Fall, dass eine lange Untätigkeit der Behörden zwar kritisch gesehen wird, rechtlich aber nicht automatisch zum Verlust dieses Instruments führt.