Kein Anspruch auf Sterbehilfe
Veröffentlicht: Mittwoch, 24.03.2021 15:49
Oberverwaltungsgericht Münster: Missbrauch bei Sterbehilfe verhindern

Schwerkranke, die nicht mehr leben möchten, haben keinen Anspruch auf staatliche Sterbehilfe. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Genehmigung für den Kauf von Betäubungsmitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel abgelehnt. Geklagt hatte ein unheilbar kranker Mann aus Sachsen. Nach Ansicht des OVG liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der 58-Jährige sich frei für den Suizid entschieden hat.
Entscheidungen über Leben und Tod nur nach genauer Prüfung
Da es um Leben und Tod geht, sei eine zuverlässige und umfassende Prüfung nötig. Dem Gericht geht es um die Frage, ob der Sterbewunsch unbeeinflusst von einer psychischen Erkrankung oder dem Einfluss von Dritten entstanden ist. Die offenen schwierigen Rechtsfragen seien in einem Hauptverfahren zu klären. Dem Antragsteller sei es auch zuzumuten, auf eine solche Entscheidung zu warten. Am OVG sind mehrere solcher Hauptsacheverfahren anhängig.