Krematorium Ochtrup

Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt Bebauungsplan für umstrittenes Krematorium in Ochtrup. Klagen aus der Nachbarschaft bleiben erfolglos.

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Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan der Stadt Ochtrup für das geplante Krematorium am Rand des Industriegebiets „Am Langenhorster Bahnhof“ für rechtmäßig erklärt. Klagen eines benachbarten Unternehmens und einer Anwohnerin hat das Gericht abgewiesen. Es gebe weder durchgreifende Mängel noch Fehler bei der Standortwahl.

Abwägung zwischen Nutzungskonflikten und Schutzbedürfnissen

Das Gericht betonte, dass ein Krematorium besondere Anforderungen an seinen Standort stellt. Es sei kein gewöhnlicher Gewerbebetrieb, sondern Teil des sensiblen Bestattungsprozesses. Die Stadt Ochtrup habe durch eine klare räumliche Trennung und die Einbettung des Grundstücks in eine Waldfläche den Schutz des Bestattungsvorgangs und der Umgebung gleichermaßen berücksichtigt. Lärmbeeinträchtigungen durch benachbarte Betriebe seien zumutbar, ebenso wie der Anblick von Leichenwagen oder Schornsteinen.

Revision nicht zugelassen

Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist jedoch möglich. Parallel läuft ein Klageverfahren gegen die 2023 erteilte Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Münster.

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