Was passiert, wenn die Inzidenz unter 100 bleibt?
Veröffentlicht: Mittwoch, 19.05.2021 12:17
Im Kreis Steinfurt liegt die Inzidenz den vierten Werktag in Folge unter 100. Heute liegt der Wert bei 64. Bleibt die 7-Tages-Inzidenz auch morgen unter 100 lockert der Kreis Steinfurt ab Samstag die Coronaregeln.

Das Impftempo in Deutschland nimmt zu, gleichzeitig sinken die Infektionszahlen bei uns und mit ihnen die Inzidenzen. Im Kreis Steinfurt liegt die 7-Tages-Inzidenz den vierten Werktag in Folge unter 100, heute (19.05.) bei 64. Bleibt der Wert auch morgen so niedrig, lockert der Kreis am Samstag die Coronaregeln. Konkret tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. Unteranderem fällt die Ausgangssperre weg und die Gastronomie öffnet Außenbereiche.
Regeln und Lockerungen der Stufe 1 (Inzidenz 100 bis 50)
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen fallen weg.
Kontaktbeschränkungen
Es ist erlaubt, sich mit Personen aus dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person zu treffen (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren). Außerdem sind Treffen mit fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten erlaubt. Bereits Geimpfte werden nicht mitgezählt.
Kultur
Konzerte unter freiem Himmel sind mit 500 Leuten (Sitzplan) und negativem Schnelltest möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. ein/e Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
Sport
Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ist wieder erlaubt. Dasselbe gilt für Gruppen von bis zu 20 Kindern (bis einschl. 14 Jahre). Zuschauer:innen unter freiem Himmel sind mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan).
Freizeit
Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis. Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen. Voraussetzung ist die Begrenzung der Besucheranzahl und ein negatives Testergebnis.
Einzelhandel
Alle Geschäfte sind wieder geöffnet. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, mit negativem Testergebnis, ohne Terminbuchung. Die Kundenbegrenzung wird auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter reduziert.
Gastronomie
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.
Beherbergung
Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis sind zulässig. Auch Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen sind mit bis zu 60 Prozent der Kapazität erlaubt, Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis.
Bereits Geimpfte brauchen keinen negativen Test vorlegen, genauso wie Genesene. Schnelltests sind ab dem Pfingstwochenende 48 Stunden gültig. Außerdem ist es möglich, mehr als einen Schnelltest in der Woche wahrzunehmen.
Messen/ Märkte, Tagungen/ Kongresse und Private Veranstaltungen sind weiterhin nicht erlaubt.