Verkaufsoffener Sonntag in Osnabrück fällt aus

Die Gewerkschaft Verdi hat erfolgreich gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Osnabrück geklagt. Der Familiensonntag in der Innenstadt findet statt.

© Marketing Osnabrück

In Osnabrück fällt der verkaufsoffene Sonntag am Wochenende aus. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt. Ihr reicht der 300. Geburtstag von Justus Möser als Grund nicht. Der Osnabrücker Justus Möser war ein deutscher Jurist, Staatsmann, Literat und Historiker. Das Verwaltungsgericht hatte Verdi Recht gegeben. Die Stadt Osnabrück legt keine Beschwerde gegen das Verbot ein. „Wir bedauern, dass es nicht zu der Sonntagsöffnung kommt, weil wir den Handel gern unterstützt hätten“, sagt Sozialvorstand Katharina Pötter.

Auch Marketing Osnabrück kritisiert das Verbot der Sonntagsöffnung. „Gemeinsam mit der Marketing Osnabrück (MO) und der Stadt Osnabrück haben wir für die Sonntagsöffnung gekämpft“, so Ira Klusmann. Die 1. Vorsitzende des Osnabrücker City Marketinge.V. (OCM) ist fassungslos, denn OCM und MO seien jederzeit auf ver.di zugegangen und haben das Gespräch gesucht. „Meiner Meinung nach spielt ver.di mit den Existenzen ihrer eigenen Mitglieder -und das aus rein politischen Gründen.

Enttäuscht zeigt sich auch Alexander Illenseer, Geschäftsführer der MO: „Gemeinsam wollen wir für eine vitale Innenstadt arbeiten, in der Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Ver.di hat daran offensichtlich kein Interesse.“

Familiensonntag findet statt

Der Familiensonntag findet statt. Buden und Karussells stehen in der Stadt und die Museen sind geöffnet. Besucher parken in den Parkhäusern in der City eine Stunde kostenlos. Weitere Infos

Kritik der IHK

Der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Marco Graf äußert sich so:

„Der Handel hat selbst in seiner aktuell schwierigen Situation keine verlässlichen Rahmenbedingungen, um verkaufsoffene Sonntage durchführen zu können. Gerade wenn Klagen erst kurz vor dem geplanten Termin eingereicht werden, belastet dies die Unternehmen, Werbegemeinschaften und Kommunen mit unnötigen Kosten. Wichtig sind nun endlich klare gesetzliche Vorgaben durch das Land, damit in den niedersächsischen Städten und Gemeinden in jedem Jahr vier verkaufsoffene Sonntage wieder rechtssicher möglich sind.“

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