
© Landgericht Osnabrück, Pressestelle
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Wer sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd liefert, erfüllt den Straftatbestand eines illegalen Rennens. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden und die Berufung eines 21-Jährigen abgewiesen. Der junge Mann war letztes Jahr im Januar im Emsland vor einer Polizeistreife geflüchtet, wurde später jedoch ausfindig gemacht.
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Amtsgerichts-Urteil bestätigt
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Das Amtsgericht Meppen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und Verkehrsunterricht, der Führerschein war weg und es gab eine Sperre für ein Jahr. Weil der Mann inzwischen arbeitslos ist, wurde die Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt.
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