Unterricht bei Sturm, Glatteis, Schnee oder Starkregen im Kreis Steinfurt
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.01.2026 11:28
Die Entscheidung, ob es für die Schulen Eisfrei gibt und damit Distanzunterricht, liegt grundsätzlich bei der Bezirksregierung Münster. Das ist im Unwetter-Erlass des NRW-Schulministeriums so geregelt.

Extreme Wetterlagen wie Sturm, Glatteis oder Schnee können den Schulweg für Schülerinnen und Schüler gefährlich machen. Besonders in der Winterzeit stellt sich oft die Frage: Muss mein Kind trotz widriger Bedingungen zur Schule? Die Antwort darauf gibt der Unwetter-Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB).
Wer entscheidet über den Schulbesuch?
Die Entscheidung, ob der Präsenzunterricht ruht oder Distanzunterricht stattfindet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Bezirksregierungen: Sie erhalten Wetterwarnungen vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und entscheiden in Zusammenarbeit mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des Schulministeriums, ob der Präsenzunterricht in einer Region ausgesetzt wird.
- Schulministerium NRW: Bei landesweiten Unwetterlagen kann das Schulministerium den Präsenzunterricht für ganz NRW aussetzen. Schulen sind jedoch verpflichtet, eine Betreuung für anwesende Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
- Eltern: Im Einzelfall können Eltern selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind sicher und zumutbar ist. Wichtig ist, die Schule über die Entscheidung zu informieren.
Sicherheit geht vor
Die Bezirksregierungen und das Schulministerium NRW arbeiten eng mit dem DWD zusammen, um auf Basis aktueller Wetterwarnungen angemessene Entscheidungen zu treffen. Eltern haben dabei die Möglichkeit, individuell zu handeln, wenn sie den Schulweg als zu gefährlich einschätzen.


