Umtauschpflicht für Führerscheine

Wer einen Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Der Grund: Es gibt für alle europaweit einheitliche, fälschungssichere Führerscheine. Darauf weist die Stadt Emsdetten jetzt nochmal hin. 

Führerscheine liegen auf einem Holztisch.
© Kreis Steinfurt

Bis zum 19. Januar 2026 müssen Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Ziel ist die Einführung europaweit einheitlicher und fälschungssicherer Führerscheine.

So funktioniert der Umtausch in Emsdetten

Emsdettenerinnen und Emsdettener können den Umtausch im Bürgerbüro des Rathauses beantragen. Die Stadt Emsdetten übernimmt diese Dienstleistung im Auftrag der Kreisverwaltung. Die Anträge werden anschließend an die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt weitergeleitet.

Für den Umtausch sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Der bisherige Führerschein
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Papierformat)
  • Ein gültiger Ausweis

Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Führerscheins beträgt 33,00 €. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig.

Terminvereinbarung

Für die Antragstellung im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können online unter emsdetten.de/termine gebucht werden. Wählt dabei unter „Führerscheine - Sonstige Führerscheine“ die Dienstleistung „Umtausch (Kartenführerschein)“ aus.

Nach dem 19. Januar 2026 verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit.

Übersicht der weiteren Pflichten

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