Taubenfüttern in der Stadt Emsdetten zu Recht verboten

In Emsdetten ist das Verbot der Stadt, Tauben zu füttern, rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Eine Frau hatte gegen eine entsprechende Verfügung geklagt – und verloren. 

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Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das von der Stadt Emsdetten verhängte Verbot, Stadttauben zu füttern, rechtmäßig ist. Sowohl die allgemeine ordnungsbehördliche Verordnung aus dem Jahr 2019 als auch die spezifische Ordnungsverfügung gegen eine Klägerin aus dem Jahr 2021 wurden vom Gericht bestätigt.

Nachhaltige Verschmutzungen und Tierschutz im Fokus

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit den erheblichen Verschmutzungen durch Taubenkot im Stadtgebiet. Diese seien ein ausreichender Grund, um einer Vergrößerung des Taubenbestands entgegenzuwirken. Auch moralische Überzeugungen der Klägerin, hungernde Tiere füttern zu müssen, wurden zurückgewiesen. Der Tierschutzgedanke sei zwar grundgesetzlich verankert, gelte jedoch nicht absolut. Das Verbot sei verhältnismäßig und notwendig, um die unkontrollierte Vermehrung der Taubenpopulation zu verhindern und behördliche Maßnahmen wie den Austausch von Taubeneiern gegen Attrappen nicht zu untergraben.

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