Steuererklärung 2024
Veröffentlicht: Donnerstag, 20.03.2025 13:18
Die Finanzämter bearbeiten ab heute (Do., 20.03.) die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Nutze ELSTER für eine einfache und flexible Online-Abwicklung.

Heute starten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Die Abgabe der Steuererklärung war noch nie so einfach und flexibel, teilt das Finanzamt Steinfurt mit. Auf der digitalen Plattform unter www.elster.de erledigen Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerangelegenheiten komplett online. „Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter. Viele Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Krankenversicherungsbeiträge, sind bereits vorausgefüllt und werden einfach übernommen. Das erleichtert die Eingabe und minimiert Fehlerquellen“, sagt die Leiterin des Finanzamts Steinfurt, Dorothee Langemeyer - und weiter: "Außerdem bietet ELSTER die Möglichkeit, Steuerbescheide digital zu empfangen – das verkürzt die Wartezeit auf die Post.“
Steuerliche Vorteile für Familien und Ehrenamtliche
Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person, also auf 23.568 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Unterstützung für Eltern: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem Jahr auf insgesamt 4.770 Euro für jedes Elternteil, also auf 9.540 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind anzugeben. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt. Wer die Identifikationsnummer verlegt oder verloren hat, erfragt sie sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen: Einnahmen, zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit an Volkshochschulen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (zum Beispiel als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 € jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.
Tipps für eine reibungslose Steuererklärung
- Nutze die Funktion der „vorausgefüllten Steuererklärung“: Damit werden relevante Daten automatisch übernommen.
- ELSTER prüft die fertige Steuererklärung auf Eingabefehler. Das vermeidet Nachfragen und kann die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen.
- Achte darauf, deine Anschrift und Bankverbindung aktuell zu halten.
- Belege sind nicht einzureichen, nur auf Anfrage des Finanzamtes. Das geht dann ganz einfach digital über ELSTER. „Bitte reicht immer Kopien ein und behaltet die Originale sicher bei euch“, empfiehlt Langemeyer.
Die Internetseite www.finanzamt.nrw.de bietet Antworten auf häufige und allgemeine steuerliche Fragen. Nutzende stellen dort auch individuelle Fragen oder vereinbaren einen persönlichen Termin.