Stadt Münster verbietet Feuerwerk in einigen Gebieten

Weil die Coronazahlen nicht sinken, greift Münster zu strengen Maßnahmen an Silvester.

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Wegen der hohen Coronazahlen, verbietet die Stadt Münster in einigen Gebieten das Zünden von Silvester-Feuerwerk.

Folgende Bereiche sind betroffen:

Innenstadt: Stadthafen I (gesamter Bereich zwischen Hafenweg, Albersloher Weg und Kanal inkl. Hafenplatz), Stubengasse, Domplatz (gesamter Bereich zwischen Spiegelturm, Horsteberg, Michaelisplatz und der Straße Domplatz), Prinzipalmarkt, Hauptbahnhof (gesamter Bereich bestehend aus Von-Steuben-Str., Bahnhofstraße, Bremer Straße und Bremer Platz), Servatiiplatz, Jüdefelder Straße, Rosenplatz, Neutor, Aasee (Bastion, Aaseeterassen, Grünfläche um die Giant Pool Balls), Grünfläche Aegidiimulde zw. Promenade, Am Kanonengraben und Weseler Straße, Mauritzstraße, Bült.

Coerde: Hamannplatz (gesamter Bereich)

Hiltrup: Westfalenstraße (im Kreuzungsbereich Marktallee/Amelsbürener Straße), Osttor, Prinzenbrücke, Osttorbrücke, Föhrenweg (Osttor bis Abzweig Kanalpromenade)

Kinderhaus: Sprickmannplatz (gesamter Bereich), Idenbrockplatz (gesamter Bereich)

Wolbeck: Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck (gesamter Bereich), Münsterstraße (Lehrschmehr bis Grenkuhlenweg)

Veranstalter von Feuerwerk an den genannten Orten zahlen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Teilnehmende einer Party oder vergleichbarer Feier werden mit 250 Euro zur Kasse gebeten, Veranstalter mit 500 Euro. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wird mit 100 Euro je Person bestraft. Das Zusammentreffen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen (über die Familie hinaus, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt) wird mit 250 Euro Bußgeld je Person geahndet.

Das Verbot gilt von Donnerstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 24 Uhr.

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