Maskenpflicht in Autos

Im Kreis Steinfurt tragen Autofahrer:innen und ihre Mitfahrerenden ab heute Masken, wenn sie aus verschiedenen Haushalten stammen. Grund für diese Entscheidung sind die steigenden Infektionszahlen.

Im Kreis Steinfurt gilt ab heute eine Maskenpflicht im Auto, wenn Menschen aus verschiedenen Haushalten zusammen unterwegs sind. Auch der Fahrer oder die Fahrerin trägt mindestens eine FFP2-Maske allein Kinder bis 6 Jahren und Gehörlose sind von der Regelung ausgenommen. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Grund ist die anhaltend erhöhte Gefahr, sich in engen geschlossenen Räumen durch Aerosole mit der deutlich infektiöseren Coronavirus-Mutation aus Großbritannien anzustecken.

Der Kreis Steinfurt hat die Schutzmaßnahme gemeinsam mit dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassen, weil innerhalb der nächsten Tage nicht mit einem Rückgang unter die Inzidenz von 100 zu rechnen ist. Die Schutzmaßnahme gilt zunächst bis einschließlich 14. Mai.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske) gilt auch für Fahrgäste in Bus und Bahn, in Taxen und allen Fahrzeugen anderer Beförderungsdienste sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen.

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