Kreis Steinfurt informiert über neue Regeln für PV-Anlagen

Neue Regeln für Photovoltaik-Anlagen: energieland2050 e.V. weist auf Solarspitzengesetz hin und informiert über Änderungen für Betreiberinnen und Betreiber.

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Der Kreis Steinfurt informiert über neue Regeln für Photovoltaik-Anlagen. Durch das Solarspitzengesetz ändert sich einiges für Betreiberinnen und Betreiber. Ziel ist es, die Netzstabilität zu erhöhen und die Kosten für alle Verbrauchenden zu senken. Durch das Gesetz ändert sich etwas beim Eigenverbrauch und wenn Strom in das Netz eingespeist wird. Darauf weist Jens Leopold, von der Servicestelle Solarenergie des Kreises Steinfurt beim energieland2050 e.V., hin.

Wesentliche Änderungen für neue Photovoltaik-Anlagen

Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen erhalten künftig keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Dies betrifft sowohl Anlagen mit fester Vergütung als auch solche in der Direktvermarktung. Allerdings entstehen dadurch keine finanziellen Nachteile, da die entgangene Vergütung nach Ablauf des 20-jährigen Förderzeitraums nachgezahlt wird.

Pflicht zur Installation intelligenter Messsysteme und Steuerboxen: Alle neuen PV-Anlagen mit einer Nennleistung ab 7 Kilowatt-Peak (kWp) sind verpflichtet, mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und digitalen Steuereinheiten ausgestattet zu sein. Diese ermöglichen es den Netzbetreibern, die Einspeisung zu steuern und in seltenen Fällen bei drohender Netzüberlastung die Netzstabilität zu gewährleisten.

Anlagen mit einer Nennleistung von 2 bis 7 kWp werden bei der Einspeisung pauschal auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzt, sofern nicht freiwillig ein Smart Meter mit digitaler Steuereinheit installiert wird. Wichtig: Die Begrenzung bezieht sich auf den maximal möglichen Ertrag und wird in der Regel nur sehr selten erreicht. Zudem reduziert der Eigenverbrauch vor Ort oder die Speicherung in einem Stromspeicher die Einspeisemenge, sodass die Begrenzung der möglichen Erzeugungsmenge nur selten greift.

Für bereits installierte PV-Anlagen sind die neuen Regelungen nicht verpflichtend. Betreiberinnen und Betreiber haben die Möglichkeit, freiwillig auf das neue System umzusteigen und erhalten dafür eine Erhöhung der Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Darüber hinaus sind bestimmte Anlagen von den Regelungen ausgenommen, beispielsweise Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt und einer Modulleistung bis zu 2.000 Watt.

Jens Leopold rät vor dem Hintergrund des Solarspitzengesetzes dazu, die Nutzung des durch die PV-Anlage produzierten Stroms anzupassen: "Durch die neuen Regelungen wird der Eigenverbrauch von Solarstrom noch attraktiver. Um das Potenzial auszuschöpfen, kann sich die Investition in einen passenden Stromspeicher lohnen, mit dem der erzeugte Strom von Betreiberinnen und Betreiber optimal selbst genutzt werden kann".

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