Klare Regeln am Offlumer See

Was am Offlumer See erlaubt ist und was nicht, ist jetzt klarer geregelt. Stand-up-Paddles, Grillen und Shishas, zum Beispiel, sind ausdrücklich verboten.

© Stefan Klausing, Gemeinde Neuenkirchen

Die Bezirksregierung Münster hat die Regeln für das Wasserschutzgebiet als Obere Wasserbehörde überarbeitet. Die Verbote und Ausnahmen orientieren sich dabei ganz klar am Wasserschutz, teilt die Gemeinde Neuenkirchen mit. Der Offlumer See liegt im Trinkwassergewinnungsgebiet der Stadtwerke Ochtrup.

Was geht...

Baden und Schwimmen ist weiter von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nur an der Badestelle erlaubt. Auch die Flasche Wein oder Bier im Sonnenuntergang auf den befestigten Stufen der Terrasse ist jetzt erlaubt – solange es keine anderen Besucher stört.

... und was nicht

Verboten sind Boote wie Floß, Surfbrett, Schwimminsel u. Stand-up-Paddle. Ausnahmen macht der Wasserschutz bei kleinen Anglerbooten (Belly-Boote) von Anglern mit Angelschein. Auch wildes Campen, Grillen oder Shisha-Rauchen am See sind verboten. Wer sich nicht daran hält, zahlt eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro.

Ende der Diskussionen?

In Neuenkirchen gibt es seit Jahren Diskussionen darüber, was am Offlumer See geht und was nicht. Die neue Verordnung der Bezirksregierung regelt das klarer, nicht zuletzt dadurch, dass die alte Fassung Begriffe wie Shisha-Pfeifen oder Stand-up-Paddle noch nicht enthielt, weil sie damals noch nicht in Mode waren. Die neuen Regeln gelten ab übermorgen (Sa., 21.08.). Schwarz auf weiß gibt es sie hier.

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