Infos zu Hitzefrei an Schulen

In unserer Region ist Hitzefrei an Schulen ab 27 Grad im Klassenraum möglich. Darauf macht die Bezirksregierung Münster aufmerksam. Ob der Unterricht wegen Hitze ausfällt, entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin. 

© Bezirksregierung Münster

Hitzefrei ist möglich, wenn die Temperaturen im Klassenraum 27 Grad überschreiten und der Unterricht dadurch beeinträchtigt wird. Liegt die Raumtemperatur unter 25 Grad, gibt es keinen verkürzten Unterricht. Die Entscheidung trifft die Schulleitung, wie im Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW festgelegt.

Wer bekommt Hitzefrei und was gilt für Eltern?

  • Betroffene Klassen: Hitzefrei gilt für Grundschülerinnen sowie Schüler der Klassen 5 bis 10 an weiterführenden Schulen.
  • Betreuung: Kinder der Grundschule und der Klassen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt werden. Die Schule stellt sicher, dass Betreuung gewährleistet ist.
  • Eltern-Tipp: An heißen Tagen sollten Eltern ihren Kindern ausreichend Wasser mitgeben, um die Versorgung sicherzustellen.

Infos der Bezirksregierung Münster

Infos aus dem NRW-Schulministerium

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