Ferienjobs: Was ist erlaubt?

Im Moment sind Sommerferien in der Region. Die Bezirksregierung Münster informiert über die Regeln zu Ferienjobs. 

Ferienjobs bieten Jugendlichen ab 15 Jahren die Chance, ihr Taschengeld aufzubessern und erste Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Dabei gelten jedoch klare Regeln:

  • Maximale Arbeitsdauer: 4 Wochen (20 Tage) pro Kalenderjahr.
  • Arbeitszeiten: Maximal 8 Stunden täglich, zwischen 6 und 20 Uhr.
  • Pausenregelung:
  • 30 Minuten Pause bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeit.
  • 60 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit.
  • Die erste Pause muss spätestens nach 4,5 Stunden erfolgen.

Taschengeldjobs ab 13 Jahren

Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, doch es gibt Ausnahmen für Kinder ab 13 Jahren. Sie dürfen leichte Tätigkeiten ausüben, wie:

  • Zeitungen austragen,
  • Haushaltshilfe oder Gartenarbeit in privaten Haushalten,
  • Betreuung von Haustieren.

Regeln für Taschengeldjobs:

  • Maximal 2 Stunden täglich, zwischen 8 und 18 Uhr.
  • Keine Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

Wichtige Hinweise für Betriebe

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Jugendliche vor Arbeitsbeginn über Unfall- und Gesundheitsrisiken aufklären. Zudem gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht für Minderjährige.

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