Chancengleichheit der Parteien
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.06.2024 15:56
Der WDR kommt nicht drum herum, das Bündnis Sahra Wagenknecht zur Wahlsendung „Wahlarena 2024 Europa“ einzuladen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz gekippt. Das Gericht begründet das mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien.

Der WDR hatte argumentiert, die neue Partei BSW sei im EU-Parlament noch nicht vertreten und habe in Deutschland noch kein relevantes politisches Gewicht. Dazu das OVG: Mit Blick auf die anstehende Europawahl sei das BSW von den eingeladenen Parteien FDP und Die Linke nicht so weit entfernt, dass das einen Ausschluss von der Sendung rechtfertige. Vielmehr gehe es um die Erfolgsaussichten bei den bevorstehenden Wahlen und da sei die Teilnahme an einer Wahlsendung für das erst im Januar gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht besonders wichtig.
OVG: „BSW ist relevant genug“
Seit Februar bewege sich die neue Partei in einem „Umfragekorridor“ von 4 bis 7 Prozent, womit ihr zum Teil bessere Wahlchancen attestiert würden als etwa den Parteien FDP und Die Linke. Hinzu kämen die Ergebnisse der Kommunalwahlen in Thüringen. Der WDR hatte für morgen (06.06.) Vertreterinnen und Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken eingeladen, das BSW nicht. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Damit wird der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), Fabio De Masi, morgen dabei sein – ob mit oder ohne Einladung.