Bußgelder wegen Schulpflichtverletzungen
Veröffentlicht: Dienstag, 29.07.2025 07:38
Bei uns in der Region werden immer mehr Bußgelder gezahlt, weil Eltern die Ferien ihrer Kinder verlängern. Die Bezirksregierung Münster hat im vergangenen Jahr 2.062 Verfahren eingeleitet – das sind fast 30 Prozent mehr als im Jahr davor.

Im Jahr 2024 haben die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 9.034 Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen eingeleitet. Über 1.000 dieser Verfahren standen im Zusammenhang mit Ferien. Laut einer Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf ist eine Beurlaubung, um günstigere Urlaubstarife zu nutzen, nicht erlaubt. Der Runderlass des Schulministeriums regelt klar, dass Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien nur in Ausnahmefällen gestattet sind.
Bußgelder bis zu 1.000 Euro: Wer eigenmächtig Ferien verlängert, riskiert Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Besonders schwer wiegen Verstöße, die direkt vor oder nach den Ferien auftreten.
Regionale Unterschiede und Trends
Die Bezirksregierungen verzeichnen unterschiedliche Entwicklungen:
- Münster: 2.062 Verfahren 2024, davon 275 ferienbezogen. Bereits 139 Verfahren bis Juni 2025.
- Düsseldorf: Höchste Zahlen mit 3.719 Verfahren 2024, davon 557 ferienbezogen.
- Köln: Anstieg von 173 Verfahren 2021 auf 913 im Jahr 2024.
- Detmold: Leichter Rückgang auf 850 Verfahren 2024.
- Arnsberg: Rückgang auf 1.521 Verfahren 2024, davon 208 ferienbezogen.
Verantwortung älterer Schülerinnen und Schüler
Ab 14 Jahren können Schülerinnen und Schüler selbst zur Verantwortung gezogen werden, etwa bei eigenständigen Urlaubsreisen. Volljährige Schüler haften ohnehin selbst. Bei Krankmeldungen können Schulen ein ärztliches Attest verlangen, wenn Zweifel bestehen.