Wiederbelebung wird Pflicht in NRW-Schulen

Bei uns in der Region gibt es sehr positive Reaktionen auf die Einführung von Wiederbelebung als Pflicht in der Schule. Von der Ärztekammer Westfalen-Lippe heißt es: Das werde Menschen das Leben retten. "Ein Traum wird wahr!", so reagierte der Mediziner Van Aken von der Uniklinik Münster. 

© Mark Hermenau

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hat angekündigt, dass ab dem Schuljahr 2026/27 an allen weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Unterrichtseinheit zur Wiederbelebung eingeführt wird. Der Unterricht umfasst 90 Minuten und richtet sich an die Klassen 7 bis 9. Bereits ab September 2025 sollen Lehrkräfte landesweit fortgebildet werden, um die Schüler mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut zu machen.

Zur Unterstützung der praktischen Übungen werden rund 2.100 Schulen mit jeweils zehn Übungspuppen ausgestattet.

Positive Reaktionen und Unterstützung

Die Einführung der Reanimationspflicht stößt auf breite Zustimmung. Hugo Van Aken, Mediziner der Uniklinik Münster, bezeichnete die Entscheidung als „einen Traum, der wahr wird“. Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: „Diese Entscheidung wird dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.“

Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung, hob hervor, dass durch die Reanimation von Laien die Überlebensrate bei Herzstillständen von 10 auf 20 bis 30 Prozent steigen könne. Bundesweit könnten so jährlich 7.000 bis 14.000 Menschenleben gerettet werden.

Das Vorhaben wird von zahlreichen Organisationen wie der ADAC-Stiftung, der Björn-Steiger-Stiftung, der Deutschen Herzstiftung sowie Ärztekammern und Universitätskliniken unterstützt.

Auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt das. Das werde Menschen das Leben retten, heißt es.

Schulministerin Dorothee Feller und Prof. Dr. Dr. h.c. Hugo Van Aken bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27.© Mark Hermenau
Schulministerin Dorothee Feller und Prof. Dr. Dr. h.c. Hugo Van Aken bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27.
© Mark Hermenau

Weitere Meldungen