Umtauschpflicht für Führerscheine
Veröffentlicht: Dienstag, 13.04.2021 08:31
Der Kreis Steinfurt tauscht nach und nach ältere Führerscheine um. Das betrifft graue und rosafarbene Führerscheine und Kartenführerscheine ohne Gültigskeitsdatum.

Der Kreis Steinfurt tauscht nach und nach die älteren grauen und rosafarbenen Führerscheine aus. Nach EU-Recht gelten ab 2025 nur noch spezielle, fälschungssichere Führerscheine. Betroffen sind Inhaber eines Führerscheins aus der Zeit vor dem 19. Januar 2013. Bis zum 19. Januar nächsten Jahres sind vor allem die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch aufgerufen, etwa 25.000.
In der zweiten Stufe werden ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) ersetzt. In dieser Stufe staffeln sich die Fristen jeweils entsprechend des Ausstellungsjahres des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter Ziffer 4a. Nach Ablauf der jeweils genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Der Umtausch erfolgt in der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt und in den Bürgerbüros der Rathäuser in den Städten und Gemeinden und kostet 25,30 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten.
Übersicht der Fristen
Geburtsjahr
Umtausch bis spätestens:
Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
In der zweiten Stufe werden ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) ersetzt. In dieser Stufe staffeln sich die Fristen jeweils entsprechend des Ausstellungsjahres des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.
Ausstellungsjahr
Umtausch bis spätestens:
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033


