Umtauschpflicht für Führerscheine

Der Kreis Steinfurt tauscht nach und nach ältere Führerscheine um. Das betrifft graue und rosafarbene Führerscheine und Kartenführerscheine ohne Gültigskeitsdatum.

© Kreis Steinfurt

Der Kreis Steinfurt tauscht nach und nach die älteren grauen und rosafarbenen Führerscheine aus. Nach EU-Recht gelten ab 2025 nur noch spezielle, fälschungssichere Führerscheine. Betroffen sind Inhaber eines Führerscheins aus der Zeit vor dem 19. Januar 2013. Bis zum 19. Januar nächsten Jahres sind vor allem die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch aufgerufen, etwa 25.000.

In der zweiten Stufe werden ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) ersetzt. In dieser Stufe staffeln sich die Fristen jeweils entsprechend des Ausstellungsjahres des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter Ziffer 4a. Nach Ablauf der jeweils genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig.

Der Umtausch erfolgt in der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt und in den Bürgerbüros der Rathäuser in den Städten und Gemeinden und kostet 25,30 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten.

Übersicht der Fristen

Geburtsjahr

Umtausch bis spätestens:


Vor 1953

19. Januar 2033


1953 bis 1958

19. Januar 2022


1959 bis 1964

19. Januar 2023


1965 bis 1970

19. Januar 2024


1971 oder später

19. Januar 2025



In der zweiten Stufe werden ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) ersetzt. In dieser Stufe staffeln sich die Fristen jeweils entsprechend des Ausstellungsjahres des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.



Ausstellungsjahr

Umtausch bis spätestens:


1999 bis 2001

19. Januar 2026


2002 bis 2004

19. Januar 2027


2005 bis 2007

19. Januar 2028


2008

19. Januar 2029


2009

19. Januar 2030


2010

19. Januar 2031


2011

19. Januar 2032


2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

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