Steuererklärung 2020 und Corona
Veröffentlicht: Montag, 22.02.2021 05:05
Wir sammeln unsere Belege und Unterlagen und bereiten uns auf die Steuererklärung für 2020 vor. Wegen Corona ist diesmal einiges anderes, als wir es gewohnt sind.

Der Bund der Steuerzahler verschickt gerade eine Checkliste an seine Mitglieder. Die besonderen Umstände der Corona-Krise sorgen dafür, dass wir diesmal bei der Steuererklärung nicht so routiniert vorgehen, wie in den lezten Jahren. Sarah Rehorst von der Steuerberatung Schlegel in Rheine sagt, dass alle Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld oder andere Entschädigungen für Verdienstausfälle bekommen haben, verpflichtet sind eine Steuererklärung zu machen.
Das ist ziemlich ärgerlich. Auf der anderen Seite gibt es Geld für Leute, die im Home-Office waren. Und das gilt auch für alle, ohne eigenes Arbeitszimmer, die also in der Küche oder im Wohnzimmer gearbeitet haben.
Für Selbständige gibt es auch eine ganz wichtige Sache, auf die sie bei der Steuererklärung zu achten haben.
Ansonsten macht das Finanzamt Ärger. Die wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmer kurz zusammengefasst:
- Eine Einkommenssteuererklärung ist auf jeden Fall zu machen, wenn es wegen Kurzarbeit einen Lohnersatz in Höhe von mindestens 410 Euro gegeben hat.
- Kurzarbeit sorgt bei manch einem für eine Steuernachzahlung. Die staatlichen Leistungen sind zwar steuerfrei, werden allerdings als zusätzliche Einnahme betrachtet. Damit erhöht sich eventuell der Steuersatz.
- Wer im Homeoffice gewesen ist, setzt das auch ab, wenn es zuhause kein eigenes Arbeitszimmer gibt. Die Homeoffice-Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro. Das wirkt sich jedoch nur aus, wenn die 1.000 Euro Werbungskosten überschritten werden.
Tipps von der Stiftung Warentest gibt es hier.
Tipps von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft gibt es hier.
Tipps vom Bund der Steuerzahler gibt es hier.