Prozess um "falsche" Ärztin

Eine junge Frau hat mit gefälschten Dokumenten als Ärztin gearbeitet. Das Gericht sieht eine Persönlichkeitsstörung als Grund und ordnet ihre Einweisung in die Psychiatrie an.

© pxhere.com

In einem aufsehenerregenden Fall hat das Landgericht Osnabrück die Einweisung einer 23-jährigen Frau in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Die Angeklagte hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde als Ärztin beworben und war in zwei Kliniken tätig. Das Gericht sieht eine krankhafte Persönlichkeitsstruktur als Ursache und betont die Notwendigkeit, die Allgemeinheit zu schützen.

Gefälschte Zeugnisse und gefährliche Praktiken

Die Angeklagte arbeitete in Debstedt und Meppen, wo sie Patienten behandelte, obwohl sie keine echte Qualifikation besaß. Das Gericht stellte fest, dass sie die notwendigen Zeugnisse gefälscht hatte und weiterhin versuchen könnte, als Medizinerin zu arbeiten. Die Gefahr für Patienten sei zu groß, weshalb eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht ausreiche.

Persönlichkeitsstörung und Lügenkonstrukt

Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass die Angeklagte keinen "Plan B" zum Beruf der Ärztin hatte. Außerdem sei es ihr ehr darum gegangen, aus dem Schatten ihrer Familie zu treten. Trotz des laufenden Strafverfahrens hielt sie an ihrem Lügenkonstrukt fest. Das Gericht entschied sich für die Einweisung in eine psychiatrische Klinik, um weitere Gefährdungen zu verhindern.

Weitere Meldungen