Klimafonds 2025

Der Klimafonds 2025 im Kreis Steinfurt unterstützt Haushalte und Vereine bei Energieberatung und Hitzeschutz. Anträge sind bis zum 14. September 2025 möglich.

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Unterstützung für Haushalte und Vereine

Der Kreis Steinfurt bietet mit dem Klimafonds 2025 Fördermöglichkeiten für Privatleute und gemeinnützige Vereine an. Ziel ist es, Energie zu sparen und Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels zu unterstützen.


  • Privatleute:
  • Haushalte können eine Energieberatung zur Heizungsoptimierung fördern lassen. Dies soll helfen, den Wärmeverbrauch zu reduzieren, Heizkosten zu senken und den Wohnkomfort zu verbessern.
  • Antragszeitraum: 1. August bis 14. September 2025
  • Durchführungszeitraum: 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026
  • Gemeinnützige Vereine:
  • Vereine sowie Bildungs- und Pflegeeinrichtungen können Zuschüsse für Hitzeschutzmaßnahmen beantragen. Diese Förderung richtet sich an besonders vulnerable Zielgruppen.
  • Antragszeitraum: 15. April bis 15. Juni 2025 (schon abgeschlossen)

Fristen und weitere Informationen

Die Förderrichtlinie des Klimafonds 2025 enthält alle wichtigen Details zu den Fördermöglichkeiten. Es empfiehlt sich, diese vor der Antragstellung zu lesen.

  • Förderzusage für Privatleute: 15. bis 19. September 2025
  • Auszahlung der Fördermittel: 1. Oktober 2025 bis 30. April 2026

Weitere Informationen und die Förderrichtlinie sind auf der Website des Klimafonds verfügbar:

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