Gericht: Weiter Hüft-OP im Klinikum Ibbenbüren
Veröffentlicht: Freitag, 28.03.2025 07:46
Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren dem Klinikum Ibbenbüren vorläufig das Recht auf Hüft- und Knie-Operationen auch nach dem 1. April zugesprochen, wie das Gericht mitteilte. Das ist eine weitere Niederlage für die NRW-Landesregierung.

Das Verwaltungsgericht Münster erlaubt dem Klinikum Ibbenbüren vorläufig Hüft- und Kniegelenks-OPs. Am Dienstag tritt die Krankenhausreform in Kraft und die Bezirksregierung Münster hatte diese Leistungsgruppen ausgeklammert. Das Gericht kritisiert Fehler bei der Fallzahlenbewertung und die Zusammenlegung mehrerer Standorte.
Begründung des Gerichts
Nach Überzeugung der Verwaltungsrichter hat die Bezirksregierung Münster zwar den nötigen Bedarf an Operationen zutreffend prognostiziert. Bei der Auswahl unter den 30 Krankenhäusern seien Fehler gemacht worden. So seien Fallzahlen falsch gebündelt und damit nicht korrekte Rückschlüsse auf erworbene Erfahrungen, Qualität und Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses gezogen worden. Auch habe die Bezirksregierung Münster vereinzelten Standorten mehr als doppelt so viele Fallzahlen zugewiesen als beantragt. Es sei fragwürdig, ob damit die Behandlungsqualität nicht gefährdet werde.
Die Entscheidung fiel am Donnerstag, ebenso wie eine zweite ähnlich gelagerte: Bei einem Streit um Darmoperationen sah das Verwaltungsgericht keine Fehler der Bezirksregierung Münster. Hier unterlag ein Krankenhaus in Coesfeld in einem Eilverfahren.
Dort hatten im Bezirk 27 Krankenhäuser die Zuweisung beantragt. Die Bezirksregierung Münster berücksichtigte nur Krankenhäuser, die zuletzt mindestens 25 Fälle im Jahr nachgewiesen haben. Die Entscheidung sei voraussichtlich ohne Fehler getroffen worden. Grund sei, die hochkomplexen und risikobehafteten Eingriffe auf wenige Standorte zu konzentrieren.
Die Unterlegenen haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Außerdem gibt es nach dem Eilverfahren noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, bei dem sich die Richter dann gründlicher mit den Argumenten beider Seiten beschäftigen.
Insgesamt gibt es laut NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes. Die Landesregierung will mit der Reform erreichen, dass sich Krankenhäuser stärker spezialisieren. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.