Erster Vogelgrippe-Fall in Münster
Veröffentlicht: Mittwoch, 12.11.2025 06:26
In Münster gibt es den ersten Fall von Vogelgrippe. Die Stadt Münster hat deshalb Sicherheitstipps für Geflügelhalter.

In Münster wurde der erste Fall von Vogelgrippe bei einem Wildvogel bestätigt. Ein am 3. November in Albachten-Ventrup gefundener toter Kranich war mit dem hochansteckenden H5N1-Virus infiziert. Das Friedrich-Löffler-Institut hat dies nun bestätigt. Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster warnt Geflügelhalter, die geltenden Sicherheitsvorkehrungen unbedingt einzuhalten.
Was bedeutet der Vogelgrippe-Fall in Münster?
Die Vogelgrippe, auch aviäre Influenza oder Geflügelpest genannt, ist eine Virusinfektion, die bei Wildvögeln als natürlichem Reservoir auftritt und für Hausgeflügel hochansteckend und meist tödlich verläuft. Da es sich aktuell nur um einen einzelnen Wildvogel handelt, werden in Münster keine weiteren Maßnahmen wie eine Stallpflicht ergriffen.
Sicherheitsvorkehrungen für Geflügelhalter
Dr. Nathalie Brüssow vom Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster erklärt:
„Alle Geflügelhalter sollten die geltenden Sicherheitsvorkehrungen unbedingt einhalten. Wichtig sind insbesondere ein gutes Hygienekonzept und die Registrierung der Tiere bei der Tierseuchenkasse. Das betrifft auch Privatleute, die sich im Garten ein paar Hühner für ihr Frühstücksei halten.“
Wichtige Maßnahmen sind:
- Tränken nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind
- Futter und Einstreu geschützt lagern
- Trennung von Straßen- und Stallkleidung
- Gründliches Händewaschen vor und nach dem Betreten von Stall oder Auslauf
Bei mindestens drei Todesfällen innerhalb von 24 Stunden in Geflügelhaltungen mit bis zu 100 Tieren muss der Tierarzt oder das Veterinäramt (Tel. 02 51/4 92-54 00) unverzüglich informiert werden.
Umgang mit kranken und toten Wildvögeln
Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster bittet alle Bürgerinnen und Bürger:
- Kranke und tote Wildvögel nicht zu berühren
- Haustiere wie Katzen und Hunde fernzuhalten
- Funde von toten Wildvögeln (Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Bussarde) dem Veterinäramt unter Tel. 02 51/4 92-54 00 zu melden


