Eine Woche ohne Masken- und Isolationspflicht
Veröffentlicht: Dienstag, 07.02.2023 13:53
Für die einen war es der Freedom Day - andere sind skeptisch. Seit einer Woche gibt es keine Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn. Gleichzeitig ist die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion abgeschafft worden.

Leichter Anstieg der Coronafälle erwartet
Ohne Masken- und Isolationspflicht hat es das Coronavirus leichter, sich zu verbreiten: Infizierte bleiben nicht zwangsläufig zuhause und treffen beim Einkaufen, bei der Arbeit oder in Bussen und Bahnen auf andere Menschen, die in den meisten Fällen keine Maske mehr tragen. Das führt in den nächsten Tagen möglicherweise zu mehr Coronafällen. Der Virologe Stephan Ludwig aus Münster rechnet nicht damit, dass dieser Anstieg das Gesundheitssystem überlasten wird. Auch der Rosenmontag am 20. Februar wird die Fallzahlen ansteigen lassen. Ein Ausmaß wie vor drei Jahren, als eine Karnevalsveranstaltung im Kreis Heinsberg für den ersten großen Corona-Ausbruch in Deutschland geführt hat, wird dabei nicht erwartet.
Unklare Auswirkungen auf Lage in Arztpraxen
Durch den Wegfall der Isolationspflicht gehen weniger Infizierte zum Hausarzt oder zur Hausärztin: Ein PCR-Test ist in den meisten Fällen nicht nötig und wer symptomfrei ist oder nur leichte Beschwerde benötigt auch keine Krankschreibung. Das würde die Praxen entlasten. Gleichzeitig treten vermehrt wieder andere Krankheiten wie Erkältungen und grippale Infekte auf, die es in den letzten Jahren kaum gegeben hat. Das gleicht die Entlastung möglicherweise wieder aus.
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Schnelltest?
In den meisten Fällen unterscheidet ist eine Corona-Infektion -rechtlich gesehen- nicht anders als andere Krankheiten: Wer sich krank fühlt, bleibt zuhause, wer nicht, macht so weiter wie sonst. Wer sich selbst positiv testet, ist auch nicht mehr verpflichtet, anschließend einen PCR-Test machen zu lassen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach empfiehlt, sich selbst zu isolieren. In der NRW-Coronaschutzverordnung wird Infizierten "dringend empfohlen" in der Öffentlichkeit mindestens eine OP-Maske zu tragen. Verpflichtend ist das nicht, Anders sieht es bei Menschen aus, die in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen arbeiten.Für sie gilt bei einer Infektion ein Tätigkeitsverbot, das erst wieder aufgehoben wird, wenn sie sich freitesten.