Das gilt in deinem Ort an Silvester:
Veröffentlicht: Freitag, 31.12.2021 10:49
Welche Böllersperrzonen gibt es in deinem Ort? Wie verhältst du dich coronatechnisch am besten an Silvester? Wir fassen es dir zusammen!

Coronaregeln
10 Personen - mehr sind bei der Silvesterfeier offiziell nicht erlaubt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung zählt Kinder bis 14 Jahren nicht mit. Im Index oder Köpi ins neue Jahr feiern ist auch keine Option, Clubs und Discos bleiben geschlossen. Für Restaurants gilt die 2G-Plus-Regel. Es bleibt ruhig in der Region: Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten.
Am besten, du verbringst die Neujahrsfeier mit der Familie oder den besten Freunden Zuhause und machst vorher einen Schnelltest. Die Bundesregierung weist außerdem auf die AHA-Regel hin - regelmäßiges Lüften zum Beispiel hilft, die Viruslast im Raum zu senken. Die Corona-Warn-App unterstützt dich dabei, Kontakte zu verfolgen. Hier geht es zu den Coronavorgaben der Bundesregierung.
Böller und Raktenverbot
Mehrere Städte in der Region verbieten an Silvester das Zünden von Feuerwerk. Münster hat Verbotszonen u.a. am Aasee, in der Innenstadt und Kinderhaus ausgewiesen. In Ibbenbüren, ist es ebenfalls verboten in der Innenstadt Pyrotechnik zu zünden. Konkret bezieht sich das auf das Tangentenviereck zwischen der Bahnstrecke Rheine-Osnabrück, der Oststraße, der Weberstraße und der Weststraße. In Osnabrück sind die Bereiche am Neumarkt, im Schlossgarten und der Altstadt betroffen. Die Städte planen damit zu verhindern, dass viele Menschen zusammen kommen und sich mit Corona anstecken. Offiziell gilt in Deutschland nur ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik.
Münster:
Vom Feuerwerksverbot sind folgende Straßen, Plätze und öffentliche Anlagen betroffen:
- Innenstadt
- Stadthafen I (gesamter Bereich zwischen Hafenweg, Albersloher Weg und Kanal incl. Hafenplatz)
- Stubengasse
- Domplatz (gesamter Bereich zwischen Spiegelturm Horsteberg, Michaelisplatz und der Straße Domplatz) Prinzipalmarkt
- Hauptbahnhof (gesamter Bereich bestehend aus Von-Steuben-Str., Bahnhofstraße ab dem Berliner Platz, Berliner Platz, Bremer Straße und Bremer Platz)
- Servatiiplatz
- Jüdefelder Straße
- Rosenplatz
- Neutor
- Aasee (Bastion, Aaseeterrassen, Grünfläche um die Giant Pool Balls)
- Mauritzstraße
- Bült
Kinderhaus
- Sprickmannplatz (gesamter Bereich)
- Idenbrockplatz (gesamter Bereich)
Coerde
- Hamannplatz (gesamter Bereich)
Hiltrup
- Westfalenstraße (im Kreuzungsbereich Marktallee/Amelsbürener Straße)
- Osttor (von der Bergiusstraße bis zur Meinenkampstraße)
- Prinzenbrücke
- Osttorbrücke
- Föhrenweg (Osttor bis Abzweig Kanalpromenade)
Wolbeck
- Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck (gesamter Bereich) Münsterstraße (Lerschmehr bis Grenkuhlenweg)
Das Verbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 23.00 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 08:00 Uhr. Verstöße führen zu einem Platzverweis und werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet.
Osnabrück
- In der Altstadt gilt es im Bereich innerhalb von Natruper-Tor-Wall - Bierstraße – Markt - An der Marienkirche – Markt - Domhof - Nikolaiort - Krahnstraße - Dielingerstraße – Heger-Tor-Wall – Natruper-Tor-Wall.
- Im Bereich Neumarkt/Schlossgarten gilt das Verbot für den Schlossgarten einschließlich der nach Westen angrenzenden Bereiche bis zum Schlosswall sowie am Neuen Graben und am Neumarkt.
- Am Westerberg fällt der Edinghäuser Weg zwischen Händelstraße und Albrechtstraße/Blumenthalstraße einschließlich der abzweigenden Seitenwege bis zum Beginn der jeweils nächstgelegenen Wohnbebauung unter die Regelung.
Von Silvester, 21 Uhr bis Neujahr, 7 Uhr ist auf den genannten Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen auch das Mitführen von Pyrotechnik untersagt.
Das gilt in NRW/ Niedersachsen
In Niedersachsen sind Kommunen laut Corona-Verordnung verpflichtet, Bereiche auszuweisen, in denen keine Raketen und Böller verboten sind. Im Allgemeinen sind das belebte Plätzen und Straßen, wie Innenstädte und Bahnhofsplätze. In NRW haben einige große Städte wie (s.o.) Münster Sperrzonen ausgewiesen. Es gilt das bundesweite Verkaufsverbot. Die genauen Regeln für deinen Ort erfährst du im Detail auf der Homepage deiner Stadt/ Gemeinde.