Ahaus: Pfarrer wegen kinderpornografischen Materials entlassen

Ein Gemeindepfarrer aus Ahaus wurde von der Evangelischen Kirche von Westfalen endgültig aus dem Pfarrdienst entlassen, nachdem das Urteil des Amtsgerichts Ahaus wegen Besitzes kinderpornografischen Materials rechtskräftig wurde.

Das Gericht hatte ihn bereits Ende vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der Pfarrer vorläufig vom Dienst freigestellt, um jegliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde auszuschließen. Ein Interventionsteam aus Vertretern der Landeskirche hatte den Fall begleitet und dafür gesorgt, dass der Geistliche seine Tätigkeiten sofort einstellen musste; mit der Rechtskräftigkeit des Urteils folgte nun die endgültige Entlassung aus dem Pfarramt.

Die Landeskirche betont, dass in solchen Fällen die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden Vorrang haben, weshalb das disziplinarische Verfahren erst nach deren Abschluss umgesetzt wurde. Mit dieser Maßnahme stellt die Evangelische Kirche von Westfalen klar, dass der betroffene Pfarrer künftig nicht mehr als Geistlicher tätig sein darf, um das Vertrauen in die Kirche und den Schutz der Gemeinde zu gewährleisten.

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