Zwölfjährige aus Münster von Polizei angeschossen
Veröffentlicht: Montag, 17.11.2025 16:58
In Bochum ist in der Nacht zu Montag ein Polizeieinsatz aus dem Ruder gelaufen. Eine Zwölfjährige aus Münster wurde dabei von einer Polizeikugel schwer verletzt.

Zuvor soll das Mädchen zwei Messer in der Hand gehabt und auf die Beamten zugegangen sein. Einer der Polizisten setzte seinen Taser ein, ein anderer griff zur Dienstwaffe.
Die Zwölfjährige kam mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus. Ärztinnen und Ärzte konnten ihr Leben nach einer Not-Operation stabilisieren – ihr Zustand gilt als kritisch, aber stabil.
Vermisst aus Münster
Das Mädchen lebt eigentlich in einer Wohngruppe in Münster. Dort wurde sie am Sonntag als vermisst gemeldet. Weil sie auf lebenswichtige Medikamente angewiesen ist, suchte die Polizei mit Hochdruck nach ihr. In der Nacht gab es dann den Hinweis, dass sie zu ihrer Mutter nach Bochum gefahren sein könnte.
Mutter durfte Tochter nicht bei sich haben
Die Mutter lebt im Bochumer Stadtteil Hamme – und dort hätte sich die Zwölfjährige eigentlich gar nicht aufhalten dürfen. Das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht waren der Frau bereits entzogen worden, teilte die Polizei mit.
Dramatische Nacht in Bochum
Gegen 1.30 Uhr trafen mehrere Polizeistreifen an der Wohnung der Mutter ein. Zunächst reagierte niemand auf das Klingeln der Beamten, obwohl in der Wohnung Geräusche zu hören waren. Erst als die Einsatzkräfte auf einen Schlüsseldienst warteten, öffnete die Mutter plötzlich die Tür.
Dann ging alles ganz schnell: Nach Angaben der Ermittler stand das Mädchen mit zwei Messern in der Hand vor den Polizisten. Einer nutzte seinen Taser, ein anderer schoss mit der Dienstwaffe. Die Einsatzkräfte leisteten anschließend Erste Hilfe, bis der Rettungsdienst übernahm.
Schwierige Kommunikation
Besonders kompliziert: Sowohl die Zwölfjährige als auch ihre Mutter sind gehörlos. Wie die Verständigung während des Einsatzes überhaupt möglich war – etwa über geschriebene Zettel – ist Teil der laufenden Ermittlungen.
Ermittlungen laufen
Wie genau es zu den Schüssen kam, sollen nun Polizei und Staatsanwaltschaft klären. Die Gewerkschaft der Polizei sprach von einem „extrem belastenden Ereignis“ für alle Beteiligten. Der Schusswaffengebrauch gegen Kinder ist nach dem Polizeigesetz nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt – nämlich dann, wenn eine akute Gefahr für Leib oder Leben besteht.


