Urteil zu Nitrat an der Ems
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.03.2025 12:09
NRW und Niedersachsen sind verpflichtet, mehr gegen Nitrat an der Ems zu unternehmen. Die bisherigen Maßnahmen der Länder seien unzureichend, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, mehr gegen die Nitratbelastung des Grundwassers an der Ems tun. Das bisherige Maßnahmenprogramm der Länder sei unzureichend, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte für bessere Maßnahmen geklagt.
Die Bundesrichter in Leipzig bestätigten ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das die Länder schon 2023 zur Überarbeitung ihres Maßnahmenprogramms verpflichtet hatte. Niedersachsen und NRW hatten gegen dieses Urteil Revision eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde. Eine Detailfrage zum Verbesserungsgebot für die Gewässer legten die Bundesrichter zudem dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vor.
Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an vielen Grundwassermessstellen überschritten. Die Belastung wird auf eine intensive Düngung etwa mit Gülle in den vergangenen Jahrzehnten zurückgeführt. Das Umland der Ems ist stark geprägt durch intensive Tierhaltung und Ackernutzung.
Zu viel Nitrat ist gesundheitsschädlich. Damit entsteht langfristig auch für die Trinkwasserversorgung ein Problem. Es gilt ein Grenzwert von Nitrat im Grundwasser bei 50 Milligramm pro Liter.
Menschengemachte Trends umkehren
In der EU gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für die Gewässer. Zur Beurteilung, wie sich die Situation entwickelt, kommt es auf die Werte aller Überwachungsstellen an, wie die Bundesrichter mitteilten. Verschlechtert sich die Lage nur an einer Messstelle, müsse reagiert werden. Das hätten die Länder in ihrem Maßnahmenprogramm bislang nicht berücksichtigt.
Zudem schreibt das europäische Wasserrecht vor, dass menschengemachte Trends steigender Schadstoffkonzentrationen umgekehrt werden müssen. An der Ems seien zwar nur 2 von 40 Grundwasserkörpern von solchen signifikanten Trends betroffen. Doch auch das verpflichte zum Handeln.
Reaktion der Länder
Niedersachsens Umweltminister Meyer erklärte, dass die Verbesserung der Wasserqualität in der Ems ein zentrales Ziel der Landesregierung sei. «Die Entscheidung des Gerichts ist wichtig für die rechtssichere Gestaltung der künftigen Bewirtschaftungspläne und die weiteren Maßnahmen. Wir werden daher wie vom Gericht gefordert den Maßnahmenplan Ems zusammen mit Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Nitratbelastung des Grundwassers nachbessern», teilte der Grünen-Politiker mit.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder nach eigenen Angaben rund 90 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen, sieht eine Signalwirkung des Urteils für den Gewässerschutz. «Die Düngeregeln sind seit mehr als 20 Jahren eine leidige Neverending Story. Es ist mehr als an der Zeit, endlich zu handeln. Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge kann es uns gelingen, unsere Grundwasserkörper als wichtigste Trinkwasserressource auch langfristig zu schützen», erklärte Verbands-Vize Specht.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft spricht von einer Grundsatzentscheidung für den Grundwasserschutz. «Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass die gesetzlich vorgegebenen Bewirtschaftungsziele im Hinblick auf den Nitratgehalt im Grundwasser schnellstmöglich zu erreichen sind», erklärte Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.