Steuererklärung 2024

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Mit Steuerberatung bleibt Zeit bis zum 30. April 2026. ELSTER erleichtert die digitale Abgabe.

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Das Finanzamt Steinfurt erinnert daran, dass die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 am 31. Juli 2025 endet. Wer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat Zeit bis zum 30. April 2026.

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Abgabe verpflichtet. Eine Steuererklärung ist beispielsweise notwendig, wenn:


  • Ehepaare in der Steuerklassenkombination III und V eingestuft sind.
  • Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen wurden.
  • Zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt wurden (z. B. aus Vermietung).


Wer ausschließlich Arbeitslohn nach Steuerklasse I oder IV bezieht, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Finanzämter NRW.

ELSTER: Einfach und sicher online abgeben

Das Finanzamt empfiehlt die digitale Abgabe über das kostenlose Portal ELSTER. Mehr als 80 % der Steuererklärungen werden mittlerweile online eingereicht.

Vorteile von ELSTER:


  • Automatische Übernahme von Daten aus Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenkassen oder Rentenversicherungen.
  • Nutzung von Vorjahresdaten zur Zeitersparnis.
  • Integrierte Prüfberechnung zur Vermeidung von Eingabefehlern.
  • Sichere, verschlüsselte Übermittlung mit Versandbestätigung.


Wichtige Tipps:


  • Belege müssen nur auf Anfrage eingereicht werden und können digital nachgereicht werden.
  • Persönliche Angaben wie Bankverbindung und Adresse sollten aktuell sein.


Zusätzlich können Anliegen wie Steuerklassenwechsel oder Lohnsteuer-Ermäßigungen online über die Website der Finanzämter NRW erledigt werden. Für persönliche Besuche im Finanzamt gibt es einen Online-Terminbuchungsservice über www.finanzamtstermine.nrw.de.