Radfahrverbot Emsdetten

Ab dem 10. September gilt in der Emsdettener Innenstadt tagsüber ein Radfahrverbot. Ziel ist ein sicheres Miteinander. Abends ist Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

Ab dem 10. September 2025 gilt in der Emsdettener Innenstadt ein neues Radfahrverbot. Zwischen 9:00 Uhr und 19:00 Uhr ist das Radfahren in der Fußgängerzone untersagt. Fahrradfahrende müssen in dieser Zeit entweder die Innenstadt umfahren oder ihr Fahrrad schieben. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit und das rücksichtsvolle Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu fördern. Die Stadt tauscht dafür rund 40 Schilder in der Fußgängerzone aus.

Regelungen und Ausnahmen

  • Abends und nachts (19:00 bis 9:00 Uhr) ist das Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) erlaubt.
  • Kinder mit Inlinern, Tretrollern, Laufrädern oder ähnlichen Fahrzeugen dürfen weiterhin rücksichtsvoll fahren.
  • E-Scooter bleiben in der Fußgängerzone grundsätzlich verboten.
  • Auf dem Wochenmarkt oder bei Veranstaltungen gilt ein absolutes Fahr- und Schiebeverbot, auch abends und nachts.

Für Personen mit nachgewiesener oder augenscheinlicher Gehbehinderung wird in Absprache mit der Polizei die Nutzung von Hilfsmitteln wie Therapiedreirädern in Schrittgeschwindigkeit geduldet, sofern sie rücksichtsvoll unterwegs sind. Zu Fuß Gehende haben in jedem Fall Vorrang.

Hintergrund: Ein Dauerpolitikum in Emsdetten

Das Thema „fahrradfreie Innenstadt“ sorgt in Emsdetten seit Jahren für Diskussionen. Im Oktober 2018 hatte der Stadtrat entschieden, die Fußgängerzone dauerhaft für den Radverkehr freizugeben. Ein einjähriger Probelauf mit überwiegend positiven Rückmeldungen zeigte, dass das Miteinander von Fußgängerinnen und Radfahrern funktionierte. Während der Probezeit gab es keine Unfälle. Dennoch wurde jetzt eine neue Regelung beschlossen, die ab dem 10. September 2025 in Kraft tritt.