Q&A Impfzwang im Betrieb?

Betriebe impfen fleißig mit. Doch welchen Einfluss nehmen sie auf die Beschäftigten? Die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten haben wir für dich zusammengestellt.

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Haben Betriebe die Möglichkeit, die Beschäftigten zu einer Impfung zu zwingen?

Nein! Es gibt kein Gesetz, dass die Corona-Impfung vorschreibt. Deshalb haben auch Arbeitgeber keine Möglichkeit, eine entsprechende Anweisung zu geben. Ausnahmen sind - zumindest theoretisch - in Bereichen möglich, in denen Beschäftigte mit vulnerablen - also besonders gefährdeten - Personen zu tun haben. Das wären zum Beispiel Pflegekräfte oder Mediziner. Allerdings sind auch die Ausnahmen nicht gesetzlich geregelt. Es gibt noch keine Fälle, in denen ein Impfzwang ausgeübt worden ist.

Habe ich berufliche Nachteile, wenn ich mich nicht impfen lasse?

Das ist möglich! Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, ungeimpftes Personal von manchen Dingen auszuschließen, um andere zu schützen. Im günstigsten Fall ist das zum Beispiel das Verbot, die Kantine oder Gemeinschaftsräume zu betreten. Möglich ist auch, dass Ungeimpfte von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Das wäre nicht förderlich für die weitere Karriere. Im schlimmsten Fall ist im späteren Verlauf eine Kündigung möglich. Das wäre der Fall, wenn durch die Ausschlüsse die Tätigkeiten, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, nicht mehr erbracht werden. Ein Beispiel: Eine Krankenschwester, die keinen Patientenkontakt mehr hat, ist für ein Krankenhaus auf Dauer nicht tragbar. Durch die fortgeschrittene Impfkampagne und die niedrigen Inzidenzen ist das allerdings ein eher theoretisches Szenario.

Sind Anreize zur Impfung durch den Arbeitgeber erlaubt?

Grundsätzlich ja! Arbeitgeber haben die Möglichkeit, zum Beispiel mit Sonderzahlungen oder Extraurlaub zu locken. Dabei gilt es allerdings, das Prinzip der Gleichbehandlung zu beachten. Das heißt: Es ist ein guter Grund nötig, wenn ein Teil des Personals eine Belohnung bekommt und ein anderer Teil nicht. Da die Impfkampagne das Ziel verfolgt, die Gesundheit der Allgemeinheit zu erhalten, ist eine Impfung wahrscheinlich ein guter Grund. Eine gesetzliche Regelung gibt es für diesen Fall nicht.

Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber meinen Impfstatus mitzuteilen?

Grundsätzlich nicht! Impfen ist Privatsache. Deshalb geht es den Betrieb auch nichts an. Allerdings sind Ausnahmen möglich. Hier kommen wieder die Berufe ins Spiel, bei denen die Beschäftigten mit vulnerablen Personen zu tun haben. Außerdem spielt der Impfstatus bei Geschäftsreisen eine Rolle: Manche Länder verlangen einen Impfnachweis bei der Einreise. In solchen Fällen ist der Impfstatus auch für den Arbeitgeber wichtig.

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