NRW-Landesregierung denkt über Mietpreisbremse für Lotte und Greven nach
Veröffentlicht: Freitag, 24.01.2025 07:09
Lotte und Greven bekommen zum 1. März möglicherweise eine Mietpreisbremse. Die NRW-Landesregierung hat angekündigt, die Zahl der Orte mit Mietpreisbremse von 18 auf 57 zu erhöhen.

Die NRW-Landesregierung denkt über eine Mietpreisbremse für Lotte und Greven nach.
Sowohl in Lotte als auch in Greven ist der Markt für Mietwohnungen angespannt, schon allein durch die Nähe zu den Oberzentren Osnabrück und Münster. In Lotte ist der Wohnraummangel ein Riesen-Thema, sagt Bürgermeister Philip Middelberg, vor allem für ältere Menschen. Flüchtlinge leben auch nach Jahren noch in Wohncontainern, auch, wenn sie schon lange Arbeit haben. Lotte-Büren liegt Osnabrück am nächsten und ist mittlerweile der zweitgrößte Ortsteil. „Eine Mietpreisbremse würde den Druck nicht rausnehmen,“ sagt Middelberg, denn es fehlten Immobilien. Dass Lotte und Greven beim Land in der engeren Wahl sind, liegt daran, dass sie als „Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt“ definiert sind: hohe Mietpreise, wenig Leerstand. Eine Mietpreisbremse hat keinen Einfluss auf das Angebot. Ob sie Bauwillige abschreckt oder nicht, bleibt abzuwarten.
Interne Abstimmung läuft noch
Nach einem Entwurf des zuständigen Bau- und Wohnministeriums von Ina Scharrenbach (CDU) gilt die Regulierung der Mietpreise dann ab dem 1. März 2025 nicht mehr nur in 18, sondern in 57 Kommunen. Das geht aus einem Bericht des Ministeriums an den zuständigen Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung für seine Sitzung am 23. Januar hervor. Beschlossen ist noch nichts.
Die schwarz-grüne Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die im Sommer auslaufende Mieterschutzverordnung vorzeitig neu zu fassen. Grundlage für die Ausweitung ist ein Gutachten. Das listet auf, wo im Land der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist.
Preissteigerungen begrenzen
Die Mieterschutzverordnung begrenzt sowohl Preissteigerungen bei Neuvermietung als auch die Erhöhung von Bestandsmieten. Zudem gibt sie Mietern nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einen erweiterten Kündigungsschutz. Bislang gelten diese Auflagen nur in 18 von 396 Kommunen in NRW.