Eigenheim und Pflege - Wie behalte ich mein Haus?
Veröffentlicht: Mittwoch, 23.07.2025 16:20
In den Ferien haben viele von uns endlich mal Zeit, um sich um Dinge zu kümmern, für die sonst kaum Raum bleibt – zum Beispiel um die Absicherung fürs Alter. Gerade wenn die Pflegekosten immer weiter steigen und der Eigenanteil mittlerweile oft über 3.000 Euro im Monat liegt, denken viele: Muss ich wegen der Pflege womöglich mein Haus verkaufen?

Hartmut Richter, Diplom-Rechtspfleger und Leiter des Amtsgerichts Ibbenbüren, hat einen Tipp, wie man das verhindern kann: Wer früh genug dran ist, kann sein Haus bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen. Juristisch nennt sich das „vorweggenommene Erbfolge“. Einfach gesagt: Die Eltern geben ihr Eigentum am Haus schon im Leben an die Kinder weiter – und nicht erst im Erbfall.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Die Übertragung sollte nur stattfinden, wenn die Kinder selbst schon Eigentum besitzen oder keine Förderungen vom Staat, zum Beispiel von der KfW, verlieren. Denn manche Förderprogramme sind an die Bedingung geknüpft, dass das Kind noch kein eigenes Haus besitzt. Sonst könnte man diese Zuschüsse nicht mehr bekommen.
Noch ein wichtiger Punkt: Gesetzlich gilt, dass das Haus erst dann komplett aus dem Vermögen der Eltern heraus ist, wenn zehn Jahre seit der Übertragung vergangen sind. Innerhalb dieser Zeit könnten Pflegekassen im Notfall noch darauf zugreifen. Wer also früh überträgt, schafft sich Zeit, damit der eigene Wohnraum nicht für die Pflegekosten verkauft werden muss.
Kurz gesagt: Wer sein Haus behalten will, sollte rechtzeitig an die Übertragung denken, gut planen und sich ggf. beraten lassen. So schützt man das eigene Zuhause vor steigenden Pflegekosten und sorgt für Klarheit in der Familie – damit im Alter nicht das liebe Haus auf dem Spiel steht.