Freisprüche nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen

Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen
© Angelika Warmuth/dpa

Entgleiste Bahn

München (dpa) - Ein marodes Streckennetz, kaputte Bahnschwellen - und die Frage nach der persönlichen Schuld zweier Bahn-Mitarbeiter am Tod von fünf Menschen beschäftigt die Justiz. Rund dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen ist der Prozess gegen zwei Beschäftigte der Deutschen Bahn vor dem Landgericht München II mit Freisprüchen zu Ende gegangen.

Damit ist aus Sicht der Richter niemand persönlich verantwortlich für das Unglück mit mehr als 70 Verletzten, bei dem im Juni 2022 vier Frauen und ein 13-Jähriger starben.

Das Gericht habe «eine unfallursächliche Pflichtverletzung nicht feststellen können», sagt der Vorsitzende Richter Thomas Lenz und begründet damit den Freispruch des für die Strecke zuständigen Bezirksleiters Fahrbahn, der für die Bahnanlage verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert. 

Gericht: Marode Schienen von außen nicht zu erkennen

Wie marode die Schienen waren, die schließlich dafür sorgten, dass der Zug im oberbayerischen Burgrain entgleiste, habe man von außen gar nicht sehen können, sagt Lenz. Eine chemische Reaktion innerhalb der Betonschwellen habe dazu geführt, dass sie marode wurden. 

Zwar sei bekannt gewesen, dass das Schienennetz in der Region «marode» sei. «Da schlägt's und scheppert's und macht's und tut's.» Aber keiner der Zeugen habe vor Gericht geäußert, «dass er konkret Sicherheitsbedenken gehabt hätte», betont Richter Lenz. «Das war eine Komfortfrage.» 

Einen «Sorgfaltsverstoß» sieht das Gericht nicht - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert hatte, «wiederholtes und systematisches Versagen» vorwarf. Infrage stand beispielsweise, ob in dem fraglichen Schienenbereich eine Langsamfahrstrecke hätte eingerichtet werden müssen. «Wir können unterm Strich nicht feststellen, dass er sich eines Pflichtverstoßes schuldig gemacht hat» - so die abschließende Beurteilung von Richter Lenz. 

Lokführer berichtete vor Unfall von «Schlenker»

Von einem Schlagen und Scheppern auf den Schienen, einem «Schlenker», hatte auch ein Lokführer dem zuständigen Fahrdienstleiter am Tag vor dem Unfall berichtet. Weil der Mann diese Meldung nicht weiter gab, stand auch er vor Gericht. 

Ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Sie sah ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. Auch dieser Forderung folgte das Gericht aber nicht. 

Verstoß gegen Sorgfaltspflicht

Die Kammer sieht in dem Versäumnis, den Funkspruch weiterzugeben, zwar schon einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Ob der Unfall im Fall der Weitergabe aber verhindert worden wäre, sei aber fraglich. 

Das Gericht könne «letzten Endes nicht sicher sagen, ob es dann zu einer Vermeidung des Unfalls gekommen wäre», sagte Lenz. «Es spricht sogar manches dafür, dass der Unfall trotzdem stattgefunden hätte.» Unklar sei zum Beispiel, ob der gemeldete «Schlenker» überhaupt genau dort auftrat, wo später der Unfall verursacht wurde. 

Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft.

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Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen
Vier Frauen sowie ein 13-Jähriger starben bei dem Unfall. (Archivbild) © Uwe Lein/dpa
Vier Frauen sowie ein 13-Jähriger starben bei dem Unfall. (Archivbild)
© Uwe Lein/dpa
Bahnstrecke nach Zugunglück noch gesperrt
Der Zug war in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen entgleist (Archivbild). © Peter Kneffel/dpa
Der Zug war in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen entgleist (Archivbild).
© Peter Kneffel/dpa
Prozess um tödliches Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen
Die Angeklagten und ihre Anwälte vor dem Urteil.© Matthias Balk/dpa
Die Angeklagten und ihre Anwälte vor dem Urteil.
© Matthias Balk/dpa

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