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In einem tiefen, breiten Graben verläuft ein Höchstspannungs-Erdkabel diagonal durchs Bild
© Amprion
Ein Amprion-Trassenprojekt, wie die A-Nord-Verbindung
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WLV: Rahmenregelung Erdkabel

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) hat eine Rahmenregelung für Erdkabelprojekte mitgestaltet. Fokus: Bodenschutz und Entschädigungen.

Veröffentlicht: Dienstag, 14.10.2025 13:58

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Am 13. Oktober 2025 im Dreiländereck Bad Karlshafen eine länderübergreifende Rahmenregelung für Erdkabelprojekte unterzeichnet. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) war daran maßgeblich beteiligt. Die Vereinbarung dient Grundlage für Projekte wie den Rhein-Main-Link, Korridor B und die Windader West. Auch für Offshore-Anbindungen wie BalWin1 und BalWin2 wird die Regelung angeboten.

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Fokus auf Bodenschutz und Entschädigungen

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Die Rahmenregelung berücksichtigt sowohl den notwendigen Netzausbau als auch die Interessen der Landwirtschaft. Ein zentraler Punkt ist der Schutz der Böden, die durch Bau und Betrieb der Erdkabel beansprucht werden. Zudem regelt die Vereinbarung die Entschädigungen für betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Ein gemeinsames Muster für Projektrahmenregelungen dient dabei als Orientierung. Grundstückseigentümer können frei entscheiden, ob sie diese Regelung anwenden möchten.

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WLV: Interessen der Landwirte im Blick

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WLV-Präsident Hubertus Beringmeier betonte die Bedeutung der Einigung: „Es ist wichtig, die Interessen aller Beteiligten – von Grundstückseigentümern bis hin zu Netzbetreibern – in Einklang zu bringen. Diese Rahmenregelung schafft eine solide Grundlage für künftige Verhandlungen und berücksichtigt dabei die Belange der Landwirtschaft.“ Die Vereinbarung soll sicherstellen, dass der notwendige Netzausbau mit möglichst geringen Auswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen umgesetzt wird.

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