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Zwanghafte Auflösung einer Schweinezucht
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Zwanghafte Auflösung einer Schweinezucht

Züchter muss Betriebe in den Kreisen Steinfurt und Coesfeld abgeben. Behörden hatten wiederholt Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt.

Veröffentlicht: Montag, 27.01.2020 05:46

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Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass ein Züchter seine Schweinezuchtbetriebe in den Kreisen Steinfurt und Coesfeld auflösen muss. Das Gericht hat einen Eilantrag des Landwirts abgelehnt. Das Kreisveterinäramt hatte verfügt, dass dem Züchter alle Tiere weggenommen werden. Bis zur Auflösung wird eine Betriebsleitung eingesetzt.

Die Behörden hatten seit 2016 immer wieder Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt. Der Landwirt habe die Mängel nicht beseitigt. Anordnungen, Bußgelder und Strafverfahren halfen nicht. Kontrolleure kritisierten zu volle Ställe, gesunde Tiere wurden nicht von kranken und verletzten getrennt und die Tiere wurden nicht von einem Tierarzt behandelt. Der Züchter hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen.

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