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Zoos nochmal schließen?
© Zoo Osnabrück (Lisa Simon)
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Zoos nochmal schließen?

Zoo Osnabrück denkt über Gang vors Bundesverfassungsgericht nach

Veröffentlicht: Montag, 19.04.2021 11:21

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Sollte dem Zoo Osnabrück durch das geplante Infektionsschutzgesetz eine Zwangsschließung drohen, denkt Geschäftsführer Andreas Busemann darüber nach, vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zoos in Orten schließen, die drei Tage in Folge eine Inzidenz über 100 haben. Wieder öffnen ginge dann nur, wenn die Werte fünf Tage nacheinander unter 100 sind.

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Wackelige Rechtsgrundlage für weitere Zoo-Schließungen

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Der Zoo Osnabrück beruft sich auf ein Urteil das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die Richter:innen hatten in einem ähnlichen Fall im März eine Vorgabe der Niedersächsischen Landesregierung als unverhältnismäßig gekippt. Damit weicht der Zoo von der Linie des Verbandes der Zoologischen Gärten ab. Dieser hatte in einem offenen Brief an Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder angekündigt, dass die Zoos die angekündigte Schließung mitmachen, dann allerdings finanzielle Hilfe erwarten.

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