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Zeitspiel vor Gericht
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Zeitspiel vor Gericht

Im Verfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall spielt die Partei weiter auf Zeit. Heute (Mo., 06.05.) gab es am Oberverwaltungsgericht Münster den nächsten Befangenheitsantrag – diesmal gegen den gesamten Senat mit allen einzelnen Mitgliedern – und auch diesmal ohne Erfolg.

Veröffentlicht: Montag, 06.05.2024 12:05

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Auch diesen Antrag hat das Gericht abgewiesen. Als Grund hatte die AfD die vor einer Woche abgelehnten rund 470 Beweisanträge genannt. Schon vor den ersten Verhandlungstagen Mitte März hatte die Partei Befangenheitsanträge gestellt. Alle wurden bislang als unbegründet und zum Teil rechtsmissbräuchlich abgelehnt.

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Entscheidung vor der Europawahl fraglich

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In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz recht gegeben: Es gebe ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Eine Entscheidung vor der Europawahl am 09. Juni erscheint unwahrscheinlich. Derzeit sind Termine bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt.

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