
Mit der bundesweiten Corona-Notbremse gelten ab heute (Mi., 28.04.) auch im Kreis Steinfurt strengere Regeln. Schüler:innen gehen wieder in den Distanzunterricht, ausgenommen sind die Abschlussklassen und einige Förderschulen. In den Kindergärten gibt es nur noch Notbetreuung. Anders als bisher haben Eltern die Auflage schriftlich zu erklären, warum sie keine andere Betreuung für ihre Kinder haben und somit auf die Notbetreuung angewiesen sind.
Auch Termin-Shoppen ist im Kreis Steinfurt ab heute verboten. Geöffnet bleiben dürfen Geschäfte, die die Versorgung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen sicherstellen. Dazu zählen der Lebensmittelhandel, Drogerien und Reformhäuser, Apotheken, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte und Tierbedarfsmärkte.