
Weitere Schlappe vor Gericht
Die AfD kommt bei der Justiz mit immer neuen Anläufen gegen den Verfassungsschutz nicht durch. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat auch den dritten Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter und seine Vertreterin abgewiesen.
Veröffentlicht: Freitag, 23.02.2024 15:52
Die Partei hatte versucht, den Richter vom Verfahren ausschließen zu lassen. Es geht um die Einstufung der AfD, der Jungen AfD und des sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und um die Einstufung des Flügels als gesichert extremistische Bestrebung.
Mit drei Befangenheitsanträgen aufgelaufen
Die Partei hatte versucht, den Richter vom Verfahren ausschließen zu lassen. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz zahlreiche weitere Akten mit mehr als 2.000 Seiten vorgelegt hatte, verschob das Gericht zwei Termine auf den 12. und 13. März. Der Aufschub reichte der AfD nicht. Sie forderte mindestens sechs Wochen, der Richter lehnte ab. Darauf kam es zum dritten Befangenheitsantrag.
Entscheidung fällt im März
Das OVG klärt im März, ob Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz zur Einstufung rechtens sind. Das wurde in Köln verhandelt, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat.