Weitere Personengruppen bekommen Impfangebot

Der Kreis Steinfurt weitet die Corona-Impfungen aus. Bestimmte Berufsgruppen und chronisch kranke Menschen haben die Möglichkeit, sich im Impfzentrum am FMO impfen zu lassen.

Der Kreis Steinfurt macht weiteren Berufsgruppen aus der Prioritätsgruppe zwei ein Impfangebot. Das Land NRW sieht unter anderem Impfungen für Personen vor, die in (heilpädagogischen) Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen, in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe arbeiten.

Zudem sind auch Menschen impfberechtigt, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung regelmäßig haupt- oder ehrenamtlich tätig sind oder die als Studierende im Praktischen Jahr in Krankenhäusern arbeiten. Ebenso lässt sich ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbarem Patientenkontakt impfen, so beispielsweise (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen, ihr medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen. Ein Impfangebot gibt es auch für Menschen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind oder bei Blut- und Plasmaspendediensten sowie in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren arbeiten.

Zudem finden dann Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Werkstätten für behinderte Menschen statt. Impfangebote bekommen auch Beschäftigte, Nutzerinnen und Nutzer, Mitarbeitende, Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen ebenso wie das dortige Personal, das Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Anleitung oder Pflege wahrnimmt.

Ebenfalls impfberechtigt sind Beschäftigte in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs.

Alle Berechtigten werden vom Kreis Steinfurt kontaktiert.

Chronisch Kranke

In absehbarer Zeit sind auch Menschen mit chronischen Erkrankungen dran. Der Kreis Steinfurt bittet sie, sich auf einer Warteliste einzutragen. Hierzu zwingend erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung, aus der die Einstufung des Betroffenen in eine Impfprioritäts-Kategorie hervorgeht.

Personen mit folgenden Erkrankungen sind angesprochen: Trisomie 21, Organtransplantierte, Demenzerkrankte, Menschen mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression), hämatologische Erkrankungen oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankungen, schwere Lungenerkrankungen wie COPD oder Mukoviszidose, Diabetes Mellitus, Leberzirrhose oder andere chronische Lebererkrankungen, chronische Nierenerkrankungen, Adipositas (Body-Mass-Index über 40).

Wer auf die Warteliste aufgenommen werden möchte, meldet sich unter Vorlage des ausgefüllten Vordrucks (Ärztliche Bescheinigung) unter corona@kreis-steinfurt.de. Die Anfrage wird nur entgegengenommen, wenn der Impfberechtigungsnachweis durch den ausgefüllten Vordruck erbracht wurde.

Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass sich auch schwer chronisch vorerkrankte Personen, die 16-17 Jahre alt oder älter als 65 Jahre sind, für eine Warteliste melden können. Sie kommen allerdings erst für eine Impfung infrage, wenn ausreichend BioNTech-Impfstoff verfügbar ist.

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