
In Deutschland regelt die Impfverordnung wer zuerst gegen Corona geimpft wird. Der Grund: Es gibt gerade einfach noch zu wenig davon. Die Impfliste geht nach Prioritäten. Wir sind aktuell noch bei Priorität 1 - Die Bundesregierung zählt zu dieser Gruppe alle Menschen über 80. Dazu kommen Pfleger*innen in ambulanten und stationären Pflegediensten. Auch Rettungssanitäter*innen oder Kräfte auf Intensivstationen werden zuerst geimpft. Danach kommt Priorität 2: Also, Menschen mit Trisomie 21 oder einer geistigen Behinderung, Kontaktpersonen von Schwangeren und auch Polizist*innen. Danach, in Priorität 3 folgen alle über 60, Regierungskräfte, Apotheker*innen - Kitakräfte, Lehrpersonal. Zum Schluss folgen die Menschen die nur ein geringes Risiko haben einen schweren Coronaverlauf zu bekommen.
Hier nochmal alle Impf-Gruppen der Bundesregierung für dich im Überblick:
Gruppe 1 - Höchste Priorität (nur diese Gruppe kann sich derzeit impfen lassen):
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen
Gruppe 2 - Hohe Priorität:
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
- Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte
- Kontaktpersonen von Schwangeren
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die in Geflüchteten- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
Gruppe 3 - Erhöhte Priorität:
- Über 60-Jährige
- Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
- Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
- Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
- Erzieher und Lehrer
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Gruppe 4 - Ohne Priorität
- Alle, die ein geringeres Risiko haben, einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung zu erleiden.
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