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Wann werde ich gegen Corona geimpft?
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Wann werde ich gegen Corona geimpft?

Du fragst dich in Lotte und Greven: Wann wird meine Oma und wann werde ich gegen Corona geimpft? Wir erklären dir die Impfverordnung der Bundesregierung:

Veröffentlicht: Freitag, 29.01.2021 08:12

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In Deutschland regelt die Impfverordnung wer zuerst gegen Corona geimpft wird. Der Grund: Es gibt gerade einfach noch zu wenig davon. Die Impfliste geht nach Prioritäten. Wir sind aktuell noch bei Priorität 1 - Die Bundesregierung zählt zu dieser Gruppe alle Menschen über 80. Dazu kommen Pfleger*innen in ambulanten und stationären Pflegediensten. Auch Rettungssanitäter*innen oder Kräfte auf Intensivstationen werden zuerst geimpft. Danach kommt Priorität 2: Also, Menschen mit Trisomie 21 oder einer geistigen Behinderung, Kontaktpersonen von Schwangeren und auch Polizist*innen. Danach, in Priorität 3 folgen alle über 60, Regierungskräfte, Apotheker*innen - Kitakräfte, Lehrpersonal. Zum Schluss folgen die Menschen die nur ein geringes Risiko haben einen schweren Coronaverlauf zu bekommen.

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Hier nochmal alle Impf-Gruppen der Bundesregierung für dich im Überblick:

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Gruppe 1 - Höchste Priorität (nur diese Gruppe kann sich derzeit impfen lassen):

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen 

 Gruppe 2 - Hohe Priorität:

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
  • Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte
  • Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Geflüchteten- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind 

Gruppe 3 - Erhöhte Priorität:

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Gruppe 4 - Ohne Priorität

  • Alle, die ein geringeres Risiko haben, einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung zu erleiden.

Hier findest du mehr Infos.

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