Waffenverbot am Hauptbahnhof Münster
Veröffentlicht: Donnerstag, 27.02.2025 14:45
In der Zeit des Straßenkarnevals vom 27. Februar 2025, 06:00 Uhr, bis zum 5. März 2025, 06:00 Uhr, gilt an mehreren Hauptbahnhöfen in Nordrhein-Westfalen eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt. Eine der betroffenen Stationen ist der Hauptbahnhof Münster.

Was bedeutet die Allgemeinverfügung für Reisende in Münster?
Während des genannten Zeitraums ist es allen Personen, die sich im Bahnhofsbereich von Münster aufhalten oder diesen betreten, untersagt, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dazu zählen unter anderem:
- Schusswaffen aller Art (auch Schreckschuss- und CO2-Waffen)
- Messer mit einer Klingenlänge über 4 cm
- Reiz- und Abwehrsprays
- Hackwerkzeuge (z. B. Äxte, Beile)
- Schlagwaffen und potenziell gefährliche Gegenstände wie Baseballschläger oder Kampfsportgeräte
Ausnahmen gelten unter anderem für Polizeikräfte, Sicherheitsdienste, medizinisches Personal sowie Handwerker, die ihre Werkzeuge nachweislich für ihre Arbeit benötigen.
Strenge Kontrollen durch die Bundespolizei
Die Einhaltung des Verbots wird durch die Bundespolizei verstärkt kontrolliert. Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen, darunter:
- Platzverweise
- Zwangsgelder
- Mögliches Hausverbot durch die Bahnunternehmen


