
Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Quarantäne für eine Altenheimbewohnerin für nicht rechtmäßig erklärt. Die Frau aus Altenberge Münsterland war auf Anweisung des Gesundheitsamtes für 21 Tage in Isolation. Sie hatte Zimmer-Arrest, nachdem sie Kontakt zu einer Person hatte, die an einer gefährlichen Variante des Coronavirus erkrankt war. Allerdings ist die über 80-Jährige schon zweimal geimpft und aus gesundheitlichen Gründen auf Bewegung angewiesen. Die Richter:innen fanden die Quarantäne-Regelung unverhältnismäßig. Das Gesundheitsamt sei nicht auf die individuelle Situation der Frau eingegangen.
Reaktionen
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert die Politik auf, auf das Urteil aus Münster zu reagieren. Trotz Zweitimpfung gebe es in den Pflegeeinrichtungen oft strengste Kontaktbeschränkungen, immer mit der Begründung, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben könnten. Doch dieses Risiko rechtfertige nicht die andauernden massiven Eingriffe. Es sei überfällig, dass alle Länder die Pflegeheimbewohner mit verbindlichen Öffnungskonzepten endlich aus dem Lockdown holen.