
Verdachtsfall AfD?
Die Verhandlungstermine in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz am Oberverwaltungsgericht sind von hohem Medieninteresse. Für den 12. und gegebenenfalls 13. März gibt es strikte Vorgaben, sowohl für Presseleute als auch für Besucherinnen und Besucher.
Veröffentlicht: Freitag, 01.03.2024 11:43
Die Vorgaben gelten sowohl für den Zugang zum Gerichtsgebäude als auch für den Ablauf im Gerichtssaal. Dazu gehören Einlasskontrollen mit Personendetektor und Gepäckdurchleuchtungsanlage. Während der Verhandlung sind Ton- und Filmaufnahmen, Fotografieren und Telefonieren verboten, alle elektronischen Geräte sind auszuschalten. Erlaubt sind nur lautlos geschaltete Geräte akkreditierter Medienleute. Wer keinen Sitzplatz hat, ist von der Verhandlung ausgeschlossen.
OVG klärt Einstufung der AfD
Am OvG geht es um die Einstufung der AfD, der Jungen AfD und des sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und um die Einstufung des Flügels als gesichert extremistische Bestrebung. Das Gericht klärt, ob Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz dazu rechtens sind. Das wurde in Köln verhandelt, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat.